Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2020 nunmehr 9,35 Euro je Stunde.
Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns erklärte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in Berlin:
»Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.«
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. »Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden«.
Hintergrund
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
VERWEISE
Ähnliche Themen in dieser Kategorie
Vollzeit- und Teilzeitlöhne wachsen unterschiedlich stark - Lohnanstieg vor allem bei Geringqualifizierten Im zweiten Quartal 2025 stieg der durchschnittliche Stundenlohn in Deutschland auf 25,61 Euro, das entspricht einem Zuwachs von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal …
Frauen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren besonders häufig Mindestlohn-Erhöhung 2026 und 2027: Diese Jobs profitieren am meisten Die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland wird laut Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) …
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Damit steigt der …
In den zehn Jahren von April 2014 bis April 2024 ist die Zahl der Niedriglohnjobs in Deutschland um 1,3 Millionen zurückgegangen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im April 2024 noch rund 6,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse mit einem Bruttostundenverdienst …