Bundesländer äußern sich zum geplanten Ausbildungs- und Beschäftigungsgesetz

Bundesrat

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bunderegierung geduldeten Ausländer*innen mit dem Entwurf für ein Beschäftigungsduldungsgesetz eine langfristige und sichere Aufenthaltsperspektive eröffnen möchte. In seiner am 15. Februar 2019 beschlossenen Stellungnahme schlägt er nur wenige Änderungen am Regierungsentwurf vor.

Praktikablere Regelungen für die Ausbildungsduldung
So spricht er sich unter anderem dafür aus, die Voraussetzung einer vorherigen sechsmonatigen Duldung bei der Ausbildungsduldung zu streichen. Vor allem Personen, die bereits eine Ausbildungsplatzzusage - womöglich in einem Mangelberuf - hätten, würden durch diese Regelung benachteiligt. Außerdem fordert er, den Zeitpunkt der Antragstellung für eine Ausbildungsduldung zu korrigieren: Entsprechend den Bewerbungsfristen für Ausbildungsplätze müsse er deutlich vorgezogen werden, um den Ausbildungsbetrieben die nötige Rechtssicherheit zu geben. Geprüft werden sollte nach Ansicht der Länder, ob bei der Ausbildungsduldung die Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen ermöglicht werden kann.

Das plant die Bundesregierung
Mit ihrem Gesetzentwurf lockert die Bundesregierung die bereits existierenden Regeln für die Ausbildungsduldung und führt mit der Beschäftigungsduldung zugleich einen neuen Status ein.

Die Ausbildungsduldung
Danach gilt die Ausbildungsduldung künftig auch bei anerkannten Helfer- und Assistenzausbildungen. Während der Ausbildung dürfen die Geduldeten dann nicht abgeschoben werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten sie eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis, wenn sie direkt weiterbeschäftigt werden. Diese Drei-plus-zwei-Regelung war in den Ländern bislang unterschiedlich ausgelegt worden. Der Gesetzentwurf stellt nunmehr eine einheitliche Anwendung der Regelung sicher.

Die Beschäftigungsduldung
Die Beschäftigungsduldung richtet sich an Geduldete, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt des Status sind der Besitz einer so genannten Vorduldung von 12 Monaten, eine gesicherte Identität, ein seit 18 Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Stundenzahl von mindestens 20 Stunden, ein gesicherter Lebensunterhalt sowie hinreichende Sprachkenntnisse.

Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

   

  VERWEISE  
  •  ...

 

Ähnliche Themen in dieser Kategorie

01.08.2025

Stärkung dualer Ausbildung: Das steckt hinter »JOBvision« Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) startet mit »JOBvision – ausbilden.qualifizieren.gestalten.« ein Förderprogramm, das gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei …

30.07.2025

Kleinbetriebe finden kaum Nachwuchs – Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt Die Zahl der Ausbildungsverträge in Deutschland hat sich im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 19.000 erhöht und erreichte damit 1,52 Millionen. Besonders auffällig ist dabei, dass vor allem …

16.07.2025

Zwischen Job und Ausbildung: Junge Menschen am Scheideweg In Deutschland plant laut einer aktuellen Befragung der Bertelsmann Stiftung rund jede*r Fünfte, nach dem Schulabschluss zunächst einer Arbeit nachzugehen, anstatt eine berufliche Ausbildung zu beginnen. Besonders …

05.05.2025

»Sommer der Berufsausbildung« 2025: Offensive für die duale Ausbildung Zum fünften Mal startet die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam mit Bund, Ländern, Wirtschaft und Gewerkschaften die bundesweite Initiative »Sommer der Berufsausbildung«. Ziel ist es, von Mai bis …

.
Oft gelesen...