BA-Verwaltungsrat: »Alle Potenziale für den Arbeitsmarkt erschließen!«

BA mit TextÖffentliche Erklärung des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit zur Flüchtlingsthematik. 

Staat, Gesellschaft und Wirtschaft stehen angesichts der hohen Flüchtlingszahlen vor großen Herausforderungen. Um diese bewältigen zu können und zugleich allen Inländern, die Unterstützung zu ermöglichen, die sie brauchen, um möglichst dauerhaft am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, braucht Deutschland mit Blick auf den Arbeitsmarkt eine Doppelstrategie:

  1. Inländische Arbeitsuchende müssen gezielt gefördert und aktiviert, ihren Fähigkeiten und den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entsprechend qualifiziert sowie möglichst passgenau in Beschäftigung und Ausbildung vermittelt werden. Dies gilt insbesondere für junge Menschen, Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Berufsrückkehrerinnen und andere Gruppen, die bisher nicht ausreichend von der guten Arbeitsmarktlage profitieren konnten.
  2. Flüchtlinge müssen die Möglichkeit haben, schnell die deutsche Sprache zu lernen und sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Dazu gehört die Teilhabe am Arbeitsleben. Hierfür braucht es passende Qualifizierungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote sowie entsprechende Unterstützung der Arbeitsagenturen, Jobcenter und weiterer relevanter Netzwerkpartner.

Der Verwaltungsrat legt im Rahmen der Aufstellung des Haushalts der BA mit Augenmaß die Grundlagen für diese langfristig angelegte Doppelstrategie für den Bereich der Arbeitslosenversicherung fest.

Annelie Buntenbach, die Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit, betont: »Inländische Ausbildungssuchende und Arbeitslose dürfen nicht gegen Flüchtlinge und Asylsuchende ausgespielt werden. Vielmehr müssen auch sie wirksamer unterstützt werden, um ihnen eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen«. Zugleich müssen die Jobcenter personell und finanziell deutlich besser ausgestattet werden, um für die Herausforderungen gerüstet zu sein.

Unsere Initiativen:

Der Verwaltungsrat hat in diesem Jahr den Anstoß zu einem Projekt gegeben, Lösungen für verbesserte Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen zu finden.

Mit der assistierten Ausbildung sollen junge Menschen, die vorher oft keinen Platz in einer dualen Ausbildung gefunden haben, praxisnah in den Betrieben qualifiziert werden.

Arbeitsmarktprogramme wie Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU) oder AusBILDUNG wird was - Spätstarter gesucht sind wichtige Hebel, Versäumtes nachzuholen und Menschen ohne ausreichende Qualifizierung wirksam zu unterstützen, damit sie bessere Chancen am Arbeitsmarkt haben. Diese Programme werden praxisgerecht weiter entwickelt und mit ausreichenden finanziellen Mitteln der Arbeitslosenversicherung ausgestattet.

Bedingungen für erfolgreiche Integration von Flüchtlingen:

Die Eingliederung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive in Arbeitsmarkt und Gesellschaft muss möglichst früh beginnen und wird Zeit benötigen. Bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder spätestens unmittelbar nach Ankunft in der Anschlussunterbringung sollten Sprachkompetenzen vermittelt, berufliche Kompetenzen festgestellt und Förderbedarfe ermittelt werden. Mit dem Modellprogramm »Early Intervention« konnte die Bundesagentur für Arbeit Erfahrungen sammeln, die ihren Niederschlag nun zumindest teilweise im gerade beschlossenen Asylpaket gefunden haben. Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive können vor einer Flüchtlingsanerkennung zur Teilnahme an einem Integrationssprachkurs zugelassen werden. Ergänzend kann die Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsmarkteingliederung zeitlich befristet Kurse zur Vermittlung erster Sprachkompetenzen für Menschen mit guter Bleibeperspektive fördern.

»Mit der ausnahmsweisen und einmaligen Finanzierung von Sprachkursen aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung haben wir auf die dramatische Situation reagiert, die durch den Zustrom von Flüchtlingen in unser Land entstanden ist« hebt Peter Clever, stellvertretender Vorsitzender des BA-Verwaltungsrats hervor.

Er wies darauf hin, dass die Sprachförderung grundsätzlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. »Die BA-Initiative greift deshalb auch nur vorübergehend für Sprachkurse, die in diesem Jahr beginnen. Diese werden aber in ein einem völlig unbürokratischen Verfahren umgesetzt und finanziert. Die deutliche Aufstockung der Integrationskurse und die berufsbezogenen Deutschkurse des BAMF in 2016 werden begrüßt«.

Bisher konnten Maßnahmen zur Feststellung von Kompetenzen und Förderbedarfen erst nach Ablauf von drei Monaten bzw. nach Verteilung auf die Kommunen anlaufen. Mit dem Asylpaket werden diese Maßnahmen bereits während der Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen möglich. Auch eine frühzeitige Feststellung beruflicher Kompetenzen und möglicher Förderbedarfe von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern wird ermöglicht. Dies ist besonders wichtig, da Flüchtlinge in der Regel nicht all ihre Qualifikationsnachweise mitbringen können.

Die Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen müssen zudem so ausgestaltet werden, dass zügig ohne große Bürokratie schnell verwertbare Aussagen und verbindliche Feststellungen getroffen werden können.

Insgesamt erforderlich ist eine bessere finanzielle Ausstattung für die Durchführung von Nachqualifizierungsmaßnahmen und die weitere Integration in den Arbeitsmarkt. Vor allem die Jobcenter, die für die Integration von anerkannten Flüchtlingen zuständig sind, müssen dafür ausreichende finanzielle Mittel erhalten und personell besser ausgestattet werden.

 

 

  LINKS  

  • QUELLE: PM 54/2015 der Bundesagentur für Arbeit ...

 

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