
Ein längeres Erwerbsleben ist für die Beschäftigten keine Bedrohung, sondern eine Chance auf mehr Wohlstand und Teilhabe.
Das stellt die Bundesregierung in ihrem Vierten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre fest, der nun als Unterrichtung vorliegt. Angesichts zunehmender Engpässe bei Fachkräften würden die Fähigkeiten und Potenziale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr denn je gebraucht. Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Teilhabe in einer zunehmend altersgerechten Arbeitswelt stünden gut.
Die Bundesregierung betont darüber hinaus, dass auch die Arbeitswelt die Herausforderungen des demografischen Wandels erkannt habe und sich zunehmend darauf einstelle. Angesichts der Verknappung des Fachkräfteangebots liege es im Eigeninteresse der Betriebe, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern. Entsprechende Anpassungen in den Bereichen Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung seien dabei zentral. Besondere Bedeutung habe die Einbeziehung der Älteren in regelmäßige Weiterbildung.
Die Ausgestaltung einer alters- und alternsgerechten Arbeitswelt müsse vor allem auch als gemeinsame Aufgabe der Sozialpartner verstanden werden, bei der die Beteiligten geeignete Lösungen und Modelle entwickeln, schreibt die Regierung. Kleinen und mittleren Unternehmen falle dies aber oft schwerer, so dass insbesondere hier noch erhebliche Potenziale bestünden.
»Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die Anstrengungen der Sozialpartner im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)«, um besonders für kleine und mittlere Unternehmen Lösungen zu finden, heißt es in dem Bericht weiter.
VERWEISE
- Vierter Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ...
- vgl.: »Mit 64 Jahren in Rente« ...
- vgl.: »Renteneintritt der Babyboomer: Für viele ist schon mit 63 Schluss« ...
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