BAG-Urteil zu altersdiskriminierender Kündigung im Kleinbetrieb

BAG

Ist bei einer Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin aufgrund von ihr vorgetragener Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG zu vermuten und gelingt es dem Arbeitgeber nicht, diese Vermutung zu widerlegen, ist die Kündigung auch im Kleinbetrieb unwirksam.

Der Fall

Die am 20. Januar 1950 geborene Klägerin war bei der beklagten Gemeinschaftspraxis seit dem 16. Dezember 1991 als Arzthelferin beschäftigt. In der Praxis waren im Jahr 2013 noch vier jüngere Arbeitnehmerinnen tätig. Die Klägerin war zuletzt überwiegend im Labor eingesetzt. Die Gesellschafter der Beklagten kündigten ihr Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 24. Mai 2013 zum 31. Dezember 2013 wegen Veränderungen im Laborbereich, welche eine Umstrukturierung der Praxis erforderten. Dabei führten sie an, die Klägerin sei »inzwischen pensionsberechtigt«. Den anderen Beschäftigten wurde nicht gekündigt. Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen die Wirksamkeit der Kündigung und verlangt eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung. Das Kündigungsschreiben lasse eine Benachteiligung wegen ihres Alters vermuten. Nach Darstellung der Beklagten sollte die Kündigung lediglich freundlich und verbindlich formuliert werden. Die Kündigung sei wegen eines zu erwartenden Entfalls von 70 bis 80 % der abrechenbaren Laborleistungen erfolgt. Die Klägerin sei mit den übrigen Arzthelferinnen nicht vergleichbar, weil sie schlechter qualifiziert sei. Deshalb sei ihr gekündigt worden.

Die Entscheidung

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Kündigung verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG und ist deshalb unwirksam. Die Beklagte hat keinen ausreichenden Beweis dafür angeboten, dass die wegen der Erwähnung der »Pensionsberechtigung« zu vermutende Altersdiskriminierung nicht vorliegt. Ob und ggf. in welcher Höhe der Klägerin der geltend gemachte Entschädigungsanspruch zusteht, kann noch nicht festgestellt werden. Die Sache wurde insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Bundesarbeitsgericht  -  Urteil vom 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 -
Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht  -  Urteil vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 695/13 -

 

 

  LINKS  

  •  ...

 

Erwerbstätigkeit älterer Menschen nimmt mit steigendem Bildungsniveau zu
Erwerbstätigkeit älterer Menschen in Deutschland und der EU binnen zehn Jahren deutlich gestiegen Zur Bewältigung des Fachkräftemangels wird unter anderem über eine stärkere Beteiligung älterer Menschen am Erwerbsleben diskutiert. In Deutschland...
Chancen längerer Erwerbstätigkeit
Ein längeres Erwerbsleben ist für die Beschäftigten keine Bedrohung, sondern eine Chance auf mehr Wohlstand und Teilhabe. Das stellt die Bundesregierung in ihrem Vierten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre fest, der nun als...
Anfeindungen und Aggressionen in der Kommunalpolitik
Studie: Politisch Engagierte auf allen Ebenen von Anfeindungen betroffen Rund 60 Prozent der Kommunalpolitiker*innen deutscher Großstädte haben schon Anfeindungen und Aggressionen erlebt, das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Duisburg-...

.
Wir benutzen Cookies
Der BildungsSpiegel setzt auf seiner Website sog. Cookies ein. Einige von ihnen sind für den reibungslosen Betrieb essentiell, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Website zur Verfügung stehen.