Ihre Meinung zählt: Forschende können künftigen Europäischen Forschungsraum mitgestalten

EU-Kommission bittet um Stellungnahmen zum geplanten Rechtsakt zum Europäischen Forschungsraum (EFR).
Der Gesetzesvorschlag wird sich mit den verbleibenden Herausforderungen bei der Schaffung eines Binnenmarktes für Forschende, Wissen und Technologie - oft als fünfte Freiheit der EU bezeichnet - befassen.
Ekaterina Sachariewa, Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation: »Wir müssen eine echte „fünfte EU-Freiheit“ aufbauen, um Innovationen voranzutreiben, unsere Position als weltweit führendes Wissenschaftsunternehmen zu sichern und Forscherinnen und Forscher zu ermutigen, Europa für ihre Karriere zu wählen. Wir möchten von Forschungs- und Innovationsgemeinschaften, Privatunternehmen und KMU sowie allen anderen Beteiligten hören, die daran interessiert sind, wie ein wettbewerbsfähiger, attraktiver und fairer Forschungs- und Innovationsrahmen am besten aufgebaut werden kann.«
Ein Binnenmarkt für Forschende, Wissen und Technologie
Das EFR-Gesetz, das voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 verabschiedet wird, wird sich auf die Harmonisierung von Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE-Investitionen), den Abbau von Ungleichheiten und die Angleichung der F&E-Politik in den Mitgliedstaaten konzentrieren. Sie wird die Bedingungen für die Verbreitung von Wissen sowie für Forschung und Forscher*innen verbessern und gleichzeitig die grundlegenden europäischen Forschungswerte wie die wissenschaftliche Freiheit und die Gleichstellung der Geschlechter wahren.
Der erste Schritt im Konsultationsprozess ist die Aufforderung zur Stellungnahme, die bis zum 10. September 2025 auf dem Portal »Ihre Meinung zählt« läuft. Eine 12-wöchige öffentliche Konsultation wird auf demselben Portal folgen.
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