Zukunft des Qualitätspakts Lehre

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Zur Fortführung des Bund-Länder-Programms Qualitätspakt Lehre (QPL) haben sich die Bundesregierung und die Länder geeinigt, die Hochschulen bei einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung von Studium und Lehre dauerhaft zu unterstützen. Bund und Länder wollen hierfür eine neue rechtlich nicht selbständige, aber weitgehend unabhängige Organisationseinheit unter dem Dach einer geeigneten Trägerinstitution ansiedeln.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP.

Die Organisationseinheit soll der Antwort zufolge die wissenschaftsgeleitete Projektförderung und den bundesweiten Austausch sowie den Wissenstransfer in der Hochschullehre organisieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Organisationseinheit ein jährliches Budget von insgesamt 150 Millionen Euro (inklusive Verwaltungskosten) über die Trägerinstitution. Die Auswahl der Trägerinstitution erfolgt auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz. Die Entscheidung ist laut Bundesregierung für die Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 6. Dezember 2019 vorgesehen.

Mit dem QPL unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2011 die Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität an deutschen Hochschulen. Im Zeitraum von 2011 bis 2020 wurden und werden Projekte, Maßnahmen und Strukturen in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro an den Hochschulen finanziert. Die Kosten dafür trägt der Bund allein. Zum 31. Dezember 2020 endet die Finanzierung für Projekte und Maßnahmen des Qualitätspakts Lehre. Die von Bund und Ländern getroffene Vereinbarung »Innovation in der Hochschullehre« soll ab 2021 in Nachfolge des Qualitätspakts Lehre dauerhaft »die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre« fördern Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden können, welche Strukturen und Maßnahmen über den Qualitätspakt Lehre von Seiten der Hochschulen beziehungsweise der Länder fortgeführt werden.

 

 

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