Ziele der geplanten Agentur für Sprunginnovationen

Deutscher Bundestag 3

Nachdem am 29. August 2018 das Bundeskabinett die Gründung einer »Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen« beschlossen und ein entsprechendes Eckpunktepapier verabschiedet hat, hat die Bundesregierung mehrere internationale Agenturen analysiert. Die Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die neue Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen eine Innovationsausrichtung auf radikale technologische Neuheiten oder ein hohes Potenzial für eine marktverändernde Wirkung erhalten soll. Außerdem wird ein personenzentrierter Ansatz verfolgt.

Der Bund ist bei der Errichtung der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen der Auffassung, dass Freiheit mit Verantwortung bei der Förderung von Forschung und Innovation einhergehen muss. Dieses sei im Rahmen der unterschiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen den Organen der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats und der Gesellschafterin auszutarieren. Für die Anlaufphase erarbeite die Agentur in Abstimmung mit dem Gesellschafter einige konkrete Themengebiete, damit die Agentur schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen kann. In Zukunft sollen die Themen grundsätzlich durch die Agentur gefunden und im Aufsichtsrat beraten werden.

Die Ressortzuständigkeiten des BMBF und des BMWi würden ein sehr breites Themenspektrum abdecken, in dessen Rahmen die Offenheit für Themen, Disziplinen und Technologien gewährleistet werde. Die übrigen Ressorts der Bundesregierung können über die Koordinierungsrunde zur Hightech-Strategie mitwirken und Impulse und Anregungen für Themengebiete und Fragestellungen geben.

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, »EIC«) soll laut den Entwürfen der EU-Kommission für das 9. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation »Horizont Europa« eine gezielte, maßgeschneiderte Förderung, insbesondere von Sprunginnovationen, ermöglichen. Aus Sicht der Bundesregierung soll sich der künftige EIC insbesondere auf die Innovations- und Wachstumsfinanzierung von technologieintensiven Start-ups konzentrieren.

Bei der Erstellung der Eckpunkte seien keine Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft direkt eingebunden gewesen. Die Eckpunkte berücksichtigen jedoch den intensiven Austausch mit den externen Experten im Vorfeld der Erstellung. Die Bundesregierung habe nach der Veröffentlichung der Eckpunkte regen Zuspruch aus Wissenschaft und Wirtschaft zu dem Beschluss erhalten, eine Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen zu gründen. Zur Struktur der Förderorganisation und der Förderinstrumente arbeiteten das BMBF und das BMWi derzeit an der Identifizierung von Pilotinitiativen zu den Innovationswettbewerben. Eine Festlegung auf Themen sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Das Thema Künstliche Intelligenz nehme aber innerhalb der Bundesregierung einen wichtigen Stellenwert ein.

Die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen soll so frei wie möglich agieren, damit ihr eine möglichst unabhängige Rolle zukommen kann. Diese Unabhängigkeit sei zum Beispiel bei der amerikanischen Agentur DARPA ein wichtiger Erfolgsfaktor. DARPA wie auch die ebenfalls amerikansiche Agentur ARPA-E, würden mit ihrer fundierten Innovationsausrichtung revolutionäre Technologien gelingen. Zahlreiche bahnbrechende Innovationen für den zivilen Anwendungsbereich seien durch eine DARPA-Förderung (mit)entwickelt worden. Beispielhaft seien das Satellitennavigationssystem GPS, Software (vor allem im Bereich Künstliche Intelligenz) zur automatischen Sprach- und Bildererkennung und zur automatischen Sprachübersetzung, aber auch diverse Display- und Touchscreen-Technologien, wie sie unter anderem in modernen Smartphones und Tablets verwendet werden. Diese Projekte zeigten, dass ein mit Sprunginnovationen immer verbundenes hohes Risiko des Scheiterns der einzelnen Projekte über einen agilen Portfolioansatz kompensiert und wirtschaftlich legitimiert werden könne. Daher habe sich die Bundesregierung primär an diesem Ansatz orientiert.

  

 

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