Umsetzung des Digitalpakts Weiterbildung: Noch in der Prüfphase
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Strategische Neuausrichtung der digitalen Weiterbildung
Die Sicherung von Fachkräften bildet eine zentrale Säule für die wirtschaftliche Stabilität in Deutschland. Angesichts einer prognostizierten Lücke von bis zu 730.000 qualifizierten Arbeitskräften bis zum Jahr 2027 gewinnen lebensbegleitendes Lernen und die Digitalisierung von Bildungsangeboten massiv an Bedeutung.
Aktuelle Daten belegen, dass bereits 70 Prozent der Weiterbildungsaktivitäten digitale Medien nutzen. Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen und den Wirtschaftsstandort zu stärken, plant die Bundesregierung eine umfassende Modernisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ob und in welchem Umfang der im Koalitionsvertrag angekündigte Digitalpakt Weiterbildung realisiert werden kann, soll nach Angaben der Bundesregierung erst im Verlauf der laufenden Legislaturperiode bewertet werden. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont sie zudem, dass sämtliche im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorhaben unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsentscheidungen stehen.
Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
Ein Kernaspekt der politischen Agenda ist die Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) führt derzeit eine systematische Prüfung durch, um das Gesetz an die Anforderungen des digitalen Marktes anzupassen.
Im Fokus stehen dabei der Abbau bürokratischer Hürden sowie die Stärkung des Verbraucherschutzes. Es wird untersucht, inwieweit substantielle Einschnitte in den Normbestand möglich sind, um Innovationen im Bereich der Fernlehre zu fördern, ohne die Qualität der Bildungsabschlüsse zu gefährden.
Qualitätssicherung und digitale Teilhabe
Zur Förderung der Chancengerechtigkeit und zur Steigerung der Weiterbildungsquote, die in Deutschland mit acht Prozent unter dem EU-Durchschnitt liegt, sind gezielte Förderprogramme vorgesehen. Ein geplanter »Digitalpakt Weiterbildung« soll die Infrastruktur verbessern, steht jedoch gegenwärtig noch unter Haushaltsvorbehalt.
Parallel dazu bleibt die Verknüpfung mit der »Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung« (AZAV) bestehen, um bundeseinheitliche Qualitätsstandards bei öffentlich geförderten Maßnahmen zu garantieren. Rein asynchrone Lernformate, bei denen die Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden zeitversetzt stattfindet, bleiben von der Zertifizierung ausgeschlossen, da die soziale Einbindung für den Lernerfolg als wesentlich erachtet wird.
Gesellschaftliche und strukturelle Perspektiven
Die Transformation der Weiterbildungslandschaft ist eine Reaktion auf den demografischen Wandel und den zunehmenden Stellenabbau in klassischen Industriezweigen. Durch die Integration digitaler Angebote in die »Nationale Weiterbildungsstrategie« soll die Teilhabe unabhängig vom sozialen Hintergrund verbessert werden.
Ziel ist es, strukturelle Barrieren wie Zeitmangel oder fehlende Kinderbetreuung durch flexible, ortsunabhängige Lernkonzepte abzubauen und die berufliche Qualifizierung als festen Bestandteil der modernen Arbeitswelt zu etablieren.
Geplante Umsetzung im Detail
Der Bericht der Bundesregierung führt zur Umsetzung des »Digitalpakts Weiterbildung« folgende Punkte auf:
Status der Umsetzung
- Die Umsetzung des im Koalitionsvertrag angekündigten »Digitalpakts Weiterbildung« ist derzeit noch nicht erfolgt.
- Das Vorhaben steht, wie alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages, unter einem Haushaltsvorbehalt.
- Die Bundesregierung prüft im Laufe der aktuellen Legislaturperiode, inwieweit und in welcher Form dieser Pakt umgesetzt werden kann.
Fehlende Datengrundlage
- Der Bundesregierung liegen aktuell keine konkreten Zahlen zum spezifischen Digitalisierungsbedarf im Weiterbildungssektor vor.
- Dies wird mit der hohen Vielfalt an Angeboten und Anbietern in den Bereichen der allgemeinen, beruflichen, privaten und staatlich finanzierten Weiterbildung begründet.
Rahmenbedingungen und Ziele
- Obwohl die Corona-Pandemie die Digitalisierung beschleunigt hat, fehlen laut Vorbemerkung weiterhin geeignete rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen.
- Ein Ziel der Regierung ist es, die Digitalisierung gezielter für die berufliche Bildung zu nutzen und lebensbegleitendes Lernen fest zu verankern.
- In diesem Zusammenhang werden bereits verschiedene Initiativen zur Stärkung digitaler Kompetenzen bei Ausbildenden, Auszubildenden und älteren Menschen unterstützt.
Weitere Planungen
- Konkrete Details zu Fördervolumen, Zeitplan, Partnern oder Antragsberechtigten können aufgrund des laufenden Prüfungsprozesses und der Haushaltslage noch nicht benannt werden.
- Zukünftige Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel im weiteren Verlauf der Legislaturperiode bewertet.
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