Sächsisches Förderprogramm »Berufliche Weiterbildung«

Land Sachsen2

Berufliche Weiterbildung in Sachsen: Starkes Interesse an neuem Förderprogramm

Seit Ende Oktober 2023 bietet die Sächsische Aufbaubank das Förderprogramm »Berufliche Weiterbildung« an. Dieses Programm zielt darauf ab, sowohl betriebliche als auch individuelle Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Bis zum 20. Dezember 2023 wurden bereits 1.051 Anträge eingereicht, davon 469 für betriebliche und 582 für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen. Von diesen Anträgen konnten 999 bewilligt werden.

Minister Dulig betont Bedeutung der Weiterbildung

Der Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig hebt hervor, dass die hohe Anzahl an Anträgen kurz nach dem Start des Programms den Bedarf an beruflicher Weiterbildung deutlich macht. Er betont die Bedeutung der Weiterbildung in einer sich schnell verändernden Arbeitswelt sowohl für Einzelne als auch für Betriebe. Dulig sieht in der Förderung eine wesentliche Hilfe für die Deckung der Weiterbildungskosten.

Förderdetails und Zielgruppe des Programms

Die Förderung richtet sich an Erwerbstätige mit einem Bruttoeinkommen bis zu 3.700 Euro sowie an Unternehmen und Selbstständige mit bis zu 500 Beschäftigten in Sachsen. Erwerbstätige können 50 Prozent, geringfügig Beschäftigte bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet bekommen. Unternehmen erhalten in der Regel einen 50-prozentigen Zuschuss.

Das Programm unterstützt Maßnahmen, die fachliche und überfachliche Kompetenzen stärken und die Beschäftigungsfähigkeit sowie Beschäftigungschancen erhöhen.

Hintergrund
Die Antragstellung erfolgt digital über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank und ist Teil eines Pilotprojekts zur Vereinfachung des Prozesses. Bewilligungen werden meist innerhalb weniger Arbeitstage erteilt.

Für 2023 und 2024 stehen im Landeshaushalt vier bzw. sechs Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung ist branchenübergreifend und inhaltlich offen, um eine flexible Unterstützung zu ermöglichen.

Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen. Seit 2007 unterstützt Sachsen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Landesmitteln die berufliche Weiterbildung. Im Zeitraum von 2014 bis 2020 wurden etwa 11.000 individuelle und 15.000 betriebliche Weiterbildungsschecks mit einem Gesamtvolumen von fast 60 Millionen Euro ausgegeben.


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