Höhere Förderung für Weiterbildung in Rheinland-Pfalz ab 2024

Rheinland Pfalz   Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Mehr Unterstützung für Unternehmen, die Mitarbeitende für Weiterbildung freistellen

Zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung in Unternehmen erhöht das Land Rheinland-Pfalz die Erstattungspauschale nach dem Bildungsfreistellungsgesetz ab dem 1. Januar 2024. Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten profitieren von dieser Maßnahme, indem die Pauschale für die Freistellung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 70,51 Euro auf 75,80 Euro pro Tag angehoben wird. Dies sei die höchste Pauschale seit Bestehen des Gesetzes, hebt Weiterbildungsminister Alexander Schweitzer hervor.

Förderung zur Unterstützung der Unternehmen und Beschäftigten

Durch das rheinland-pfälzische Bildungsfreistellungsgesetz erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich für Weiterbildungen freistellen zu lassen. Diese Regelung unterstützt zugleich die Unternehmen finanziell bei der Freistellung. Im Jahr 2023 wurden bereits 365 Anträge von Unternehmen mit mehr als 2.200 Freistellungstagen gefördert. Nach einem Rückgang während der Corona-Pandemie zeigt sich nun eine positive Entwicklung in der Anzahl der Anträge.

Weiterbildung als Schlüssel für Fachkräftesicherung

Minister Schweitzer betont, dass kontinuierliche Weiterbildungen im Berufsleben sowohl im Interesse der Beschäftigten als auch der Unternehmen liegen. Er sieht in der Bildungsfreistellung einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur erfolgreichen Transformation von Gesellschaft und Arbeitswelt.

Rahmenbedingungen des Bildungsfreistellungsgesetzes

Das Bildungsfreistellungsgesetz ermöglicht Beschäftigten, sich für anerkannte berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildungen freistellen zu lassen, während ihr Arbeitsentgelt weitergezahlt wird. Klein- und Mittelunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können bei der Freistellung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen finanziellen Ausgleich für die Fortzahlung des Arbeitsentgelts vom Land beantragen.


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