
Ab Ende September wird es in einigen Bundesländern möglich sein, online Anträge nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) einzureichen.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor, in der der Stand der Digitalisierung bei der Antragsbearbeitung für das Aufstiegs-BAFöG erfragt wurde.
Die Bundesregierung gab bekannt, dass ab dem 20. September 2023 das Onlineportal »AFBG Digital« aktiviert wird. Die ersten vier Länder werden dieses Portal zur Einreichung, Übermittlung und Abholung von AFBG-Anträgen durch die zuständigen Stellen nutzen. Weitere Bundesländer haben ebenfalls angekündigt, im Laufe der zweiten Jahreshälfte auf den digitalen Antragsprozess umzustellen.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Aufstiegs-BAFöG-Anträgen entwickelt sich im Rahmen der vorgegebenen Frist von zwölf Wochen. In den meisten Bundesländern wurde die maximale Bearbeitungsdauer innerhalb dieser Frist oder sogar darunter eingehalten. Sollte die vorgeschriebene Bearbeitungszeit von zwölf Wochen für AFBG-Anträge in einem Bundesland jedoch »regelmäßig« überschritten werden, wird die Bundesregierung das zuständige Landesministerium kontaktieren und um Bericht bitten.
Die Zeitspanne zwischen der Genehmigung der Förderung und der tatsächlichen Auszahlung ist in der Regel wesentlich kürzer und beträgt meist nicht mehr als zwei Wochen.
VERWEISE
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