Aufstiegs-BAföG 2019: Anstieg der Förderleistungen um 4,2 Prozent

Im Jahr 2019 haben insgesamt 694 Millionen Euro an Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Aufstiegs-BAföG) zur Verfügung gestanden. Nach einer Destatis-Mitteilung waren das 28 Millionen Euro oder 4,2 % mehr als 2018. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmer*innen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.
Die Gesamtzahl der Empfänger*innen von Aufstiegs-BAföG war 2019 mit 167.000 Geförderten unverändert gegenüber dem Vorjahr. 37,7 % der Geförderten waren Frauen (+0,7 Prozentpunkte gegenüber 2018). Ihre Zahl stieg gegenüber 2018 um 1,9 % auf 63.000. Die Zahl der Männer sank hingegen im gleichen Zeitraum um 1,1 % auf 104.000.
Die gefragtesten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG waren 2019 – ähnlich wie in den Vorjahren – bei den Frauen mit weitem Abstand die staatlich anerkannte Erzieherin (25.100), gefolgt von der geprüften Wirtschaftsfachwirtin (6.000) und der geprüften Bilanzbuchhalterin (IHK) (2.300). Die am häufigsten geförderten Berufe bei den Männern waren der geprüfte Industriemeister Metall (10.600), gefolgt vom staatlich geprüften Maschinenbautechniker (6.600) und vom staatlich geprüften Elektro-Techniker (5.000).
Rund 399 Millionen Euro der Förderleistungen entfielen auf bewilligte Darlehen, von denen 272 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden. Die Darlehen wurden insbesondere für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (126 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (137 Millionen Euro) und für den Kindererhöhungsbetrag (9 Millionen Euro) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten überwiesen. Der Rest der Darlehen wurde bewilligt, aber nicht in Anspruch genommen.
Rund 294 Millionen Euro entfielen auf Zuschüsse, insbesondere zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (108 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (175 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (10 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (1 Million Euro).
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