
Volkshochschulen, Weiterbildungsträger und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich können seit dem 3. Mai bestimmte qualifizierende Bildungsangebote wiederaufnehmen. Dies betrifft vorbereitende Kurse für den Erwerb von Schulabschlüssen, z. B. Berufsreife und Realschulabschluss, und Alphabetisierungskurse.
Dabei dürfen die Gruppengrößen inklusive der Lehrperson fünfzehn Personen nicht überschreiten. Für alle Bildungsangebote gilt, dass ein Mindestabstand von anderthalb Metern sowie die Hygieneanforderungen eingehalten werden müssen.
»Die Weiterbildung übernimmt insbesondere im Bereich der zweiten Chance eine wichtige Funktion. Für Menschen, die noch keinen Schulabschluss erwerben konnten, oder bisher nicht ausreichend lesen und schreiben gelernt haben, werden neue Bildungswege eröffnet. Es ist gut, dass diese wichtigen Kurse nun unter Einhaltung von Schutz- und Sicherheitskonzepten wieder starten können«, heißt es in einer Stellungnahme des Landes-Weiterbildungsministers Konrad Wolf.
Hintergrund
Die Regelungen in der fünften Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz basieren auf den Vereinbarungen, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin getroffen haben.
VERWEISE
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