Bildungsveranstaltungen werden bundesweit abgesagt

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Die Bundesregierung und die Regierungschef*innen der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Diese Leitlinien widmen sich den Vorschriften für den Einzelhandel, weiteren Schließungen im Publikumsverkehr, weiteren Verboten und Regelungen, die nun von den Ländern zu erlassen sind.

Unter diese Beschränkungen fallen ab sofort auch alle privaten und öffentlichen Bildungsveranstaltungen. In den »Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie« heißt es unter Punkt 3 dazu wörtlich:

Weiter haben sich die Bundesregierung und die Länder darauf geeinigt Folgendes zu verbieten:

Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
(...)

Bildungsinteressierte können jedoch weiterhin auf viele existierende Online-Angebote zurückgreifen.

Für eine entsprechende Recherche bietet sich das InfoWeb Weiterbildung IWWB an, ein Portal des Deutschen Bildungsservers. Hier werden zur Zeit Informationen zu insgesamt über 3,1 Millionen Weiterbildungsangeboten bereitgestellt. Über die erweiterte Suche kann auch nach Angebotsformen vorsortiert werden. In Kombination mit entsprechenden Suchbegriffen ist es damit möglich, schnell und komfortabel auch passende Online-Angebote zu selektieren.

Die Angebote im IWWB werden täglich aktualisiert.

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Redaktionelle Ergänzung vom 7. Mai 2020 zum Thema

Im Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschef*innen der Länder über Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie vom 6. Mai 2020 heißt es zu Bildungsveranstaltungen wörtlich:

  • Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden:
    • Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
    • Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz
    • Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
    • (...)

(QUELLE: Beschluss der Bundeskanzlerin..., Seite 5, Punkt 14)

 

 

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