KMK: Zum Umgang mit dem Corona-Virus

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Beschluss der 369. Kultusministerkonferenz vom 12.03.2020 

Die Mitglieder der Kultusministerkonferenz haben sich beim Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus auf ein abgestimmtes Handeln und ein einheitliches Vorgehen verständigt. Dem ist ein enger und regelmäßiger Austausch der Länder vorangegangen, der entsprechend der weiteren dynamischen Entwicklungen fortgeführt wird.

Die Länder stützen sich bei ihrem Handeln und bei ihren Empfehlungen auf die Risikobewertung des Robert-Koch-Institutes (RKI). Alle Maßnahmen werden in den Ländern in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Gesundheitsbehörden getroffen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

 

A. Schulen

Die Länder haben ihre Schulen bereits darüber informiert, wie beim Verdacht von Infektionen mit dem Corona-Virus umzugehen ist, welche Hygienevorschriften zu beachten sind und welche Informationsquellen und Unterstützungsmöglichkeiten bereitstehen.

Die Kultusministerkonferenz hat die nachfolgenden Maßnahmen und Vorgehensweisen auf Grund der derzeitigen Lage und Erkenntnisse vereinbart; sie gelten bis auf weiteres.

1. Schulschließungen
Die Gesundheitsbehörden bewerten im Einzelfall das gegebene Gesundheitsrisiko und veranlassen die notwendigen Maßnahmen, wie beispielsweise den Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht, Beschäftigungsverbote oder die temporäre Schließung (und Wiedereröffnung) von Schulen. Auch die Anordnung flächendeckender Schulschließungen fällt in die Verantwortung der Gesundheitsbehörden.

2. Rückkehr aus Risikogebieten
Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die aus vom RKI eingestuften Risikogebieten zurückkehren, sind gehalten, eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten.

3. Sicherstellung von Prüfungen und Anerkennung von Abschlüssen
Die Länder stellen durch flexible Regelungen (z.B. mehrere Nachschreibetermine) sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können. Sie anerkennen gegenseitig alle so erworbenen Abschlüsse. Sie setzen sich außerdem dafür ein, dass für die Vergabe von Studienplätzen flexible Regelungen (z.B. Verschiebung von Bewerbungsfristen) angewendet werden, um eine bruchlose Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

4. Klassenfahrten
Klassenfahrten in Risikogebiete sind untersagt. Es wird empfohlen, auf Klassenfahrten ins Ausland zu verzichten und Klassenfahrten im Inland sorgfältig abzuwägen. Buchungen neuer Reisen sind zu unterlassen.

5. Weitere Veranstaltungen
Die Kultusministerkonferenz empfiehlt den Schulen, auf schulinterne Veranstaltungen (z.B. Musik- oder Theaterdarbietungen, Schulfeste) sowie auf die Teilnahme an schulexternen Veranstaltungen (z.B. Wettbewerbe) zu verzichten. Bei der Beurteilung zur Durchführung von und Teilnahme an Fortbildungen ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Die schulinternen Termine und Treffen, die dem Kerngeschäft zuzuordnen sind und damit den reibungslosen Schulbetrieb sicherstellen (z.B. Konferenzen der Lehrkräfte, Elternabende, schulinterne Lehrerfortbildungen) sollen weiter stattfinden.

 

B. Hochschulen

Die Länder tauschen sich im Hochschulbereich über ihre Maßnahmen aus. Die Situation der Hochschulen ist anders zu betrachten als die der Schulen.

Einige Länder haben sich entschieden, den Beginn des Lehrbetriebs zu verschieben. Die anderen Länder werden rasch eine Entscheidung fällen, um grundsätzlich vor Beginn des Vorlesungsbetriebs Handlungssicherheit für Studierende und Lehrende zu schaffen. Darüber hinaus wird geprüft, welche Konferenzen, Tagungen und Veranstaltungen abgesagt werden müssen.

Soweit möglich sollen digitale Lehr-Lern-Angebote bereitgestellt werden.

Alle Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Beschäftigte der Wissenschaftseinrichtungen, die aus vom RKI eingestuften Risikogebieten zurückkehren, werden aufgefordert, eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten.

Die Kultusministerkonferenz geht davon aus, dass der Bund sicherstellt, dass den von den Maßnahmen betroffenen Studierenden keine Nachteile beim BAföG-Bezug entstehen.

 

C. Weiteres Vorgehen

Die Kultusministerkonferenz stellt den kontinuierlichen und bildungsbereichsübergreifenden Austausch zu den Maßnahmen der Länder, insbesondere zu Fragen der Prüfungsdurchführung, der Schuljahresplanung, der Lernangebote für von Schulschließungen betroffene Schülerinnen und Schüler, der Handlungsoptionen für den Übergang Schule – Hochschule und Schule – Ausbildung sowie der Auswirkungen auf die Beschäftigten sicher.

Die Kultusministerkonferenz stellt ferner im Hochschulbereich einen regelmäßigen Austausch zu den Themen Staatsexamina und Prüfungen sicher.

 

 

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