Intentionen des Professorinnenprogramms

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Mit dem Professorinnenprogramm zielen Bund und Länder darauf ab, die Anzahl von Professorinnen an Hochschulen insgesamt weiter zu erhöhen. Die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf die Besetzung von Professuren ist nach Ansicht der Bundesregierung erst gegeben, wenn ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht ist. Dies gilt ab einem Anteil von 40 bis 60 Prozent des jeweiligen Geschlechts.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Diese hatte darauf hingewiesen, dass heute 27 Prozent der Bewerber auf eine vakante Professur Frauen seien, demgegenüber würden aber mit 33,8 Prozent überproportional viele Frauen berufen. Die Abgeordneten befürchten, dass das Professorinnenprogramm die Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht unterstütze, sondern Männer diskriminiere.

Die Förderung von Personen, wie im Professorinnenprogramm angelegt, ist an die Vorgabe struktureller Veränderungen gebunden, unterstreicht die Bundesregierung. Dementsprechend bestünden keine rechtlichen Bedenken gegenüber einer Finanzierung von Stellen, Stipendien oder anderen Maßnahmen ausschließlich für Frauen, da es Bereiche betreffe, in denen Frauen unterrepräsentiert seien.

 

 

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