Förderung beruflicher Weiterbildung

Von August 2016 bis Juli 2017 haben rund 64.300 Menschen eine abschlussorientierte Förderung der beruflichen Weiterbildung begonnen. Von August 2017 bis Juli 2018 gab es rund 62.000 Eintritte in eine solche Förderung.
Das teilt die Bundesregierung unter Bezug auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Die Liberalen hatten darin nach der Wirkung des im August 2016 in Kraft getretenen Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes (AWStG) gefragt.
Trotz der insgesamt guten Beschäftigungsentwicklung haben gering qualifizierte Arbeitnehmer*innen und Langzeitarbeitslose Schwierigkeiten, eine nachhaltige berufliche Integration zu erreichen. Insbesondere Personen, denen ein Berufsabschluss fehlt, haben weiterhin ein überdurchschnittliches Arbeitslosigkeitsrisiko, wie die hohen qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten zeigen, auch wenn diese leicht zurückgegangen sind.
Der Anteil junger Erwachsener ohne Berufsabschluss hat sich allerdings in den vergangenen Jahren leicht erhöht. Die Bundesregierung hat daher in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) weiter verbessert. Besonders relevant ist zum einen das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG), in Kraft seit 1. August 2016, mit dem der Zugang von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung verbessert wurde.
Ferner sollen neue Fördermöglichkeiten dazu beitragen, dass Hemmnisse, die einer Weiterbildung im Weg stehen, abgebaut werden. Zum anderen ist das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz), seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmer*innen verbessert, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.
Aus der Antwort geht weiter hervor, dass rund die Hälfte der Teilnehmer über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten und die Abbruchquote bei rund 23 Prozent lag.
VERWEISE
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