Kultusminister und Bund beim Digitalpakt Schule einig

KMK 70

Kultusministerkonferenz und BMBF-Chefin Anja Karliczek vereinbaren Zusammenarbeit

Der Digitalpakt für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien und der geplante Nationale Bildungsrat standen im Mittelpunkt des ersten Treffens von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und den Bildungsministerinnen und -ministern der Länder auf der Kultusministerkonferenz in Erfurt. In einem rund zweieinhalbstündigen, sehr konstruktiv geführten Gespräch erörterten beide Seiten die offenen Fragen und die weitere Zusammenarbeit.

Während beim Nationalen Bildungsrat noch viele Fragen geklärt werden müssen, zeichnete sich beim Digitalpakt eine hohe Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern ab. Weitere Themen waren unter anderem die Aufwertung und Verbesserung der beruflichen Bildung, die Ganztagsschule/-betreuung für Grundschulkinder sowie die Demokratie- und Toleranzerziehung.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und die Bildungsminister der Länder bekräftigten noch einmal ihren festen Willen, den Digitalpakt zügig zu vereinbaren. Ihr gemeinsames Ziel ist es, dass der Digitalpakt 2019 startet und der Bund bis zum Ende der Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro und damit ab dem Jahr 2019 insgesamt fünf Milliarden Euro für fünf Jahre für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik zur Verfügung stellt. Gleichzeitig übernehmen die Länder die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die Anpassung der Bildungspläne, die Beschaffung von Lernprogrammen und weiterer Software sowie die Sicherstellung von Betrieb und Wartung der Infrastrukturen.

Um das Ziel zu erreichen, verständigten sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und die Bildungsminister der Länder darauf, dass der Bund bis September 2018 auf der Grundlage des gemeinsam entwickelten Eckpunkteentwurfs einen Textvorschlag für die Bund- Länder-Vereinbarung für den Digitalpakt Schule vorlegt. Das gemeinsame Ziel ist es, bis spätestens Ende 2018 ein von beiden Seiten akzeptiertes und unterschriftsreifes Vertragswerk zu entwickeln. Gleichzeitig bekräftigten beide Seiten noch einmal ihre Absicht, bis Ende 2018 die grundgesetzlichen Voraussetzungen für den Digitalpakt zu schaffen.

Bis Ende 2018 wollen Bund und Länder auch die letzten offenen Fragen rund um die genauere Finanzierung des Digitalpaktes klären. Vorgesehen ist, dass der Bund die Investitionskosten für die technische Infrastruktur der Schulen übernimmt, die Länder die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die Anpassung der Bildungspläne, die Wartung und Beschaffung von Lernprogrammen und weiterer Software sowie die Sicherstellung von Betrieb und Wartung der Infrastruktur durch die Antragsteller. Mit der nunmehr durch den Koalitionsvertrag vorgesehenen Ausgestaltung als Finanzhilfe nach dem zu ändernden Art. 104c ist aus Sicht des Bundes auch über den Eigenanteil der Länder zu den Investitionskosten der technischen Infrastruktur zu verhandeln. Hier machten die Länder deutlich, dass diese Forderung sich nicht mit den bisher entwickelten Eckpunkten deckt und Länder und Kommunen im Rahmen des Gesamtpakts bereits erhebliche finanzielle Lasten schultern, um die digitale Bildung an Schulen voranzubringen.

Beide Seiten sind sich auch einig darin, einen Nationalen Bildungsrat einzurichten. Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen. Nach dem Bundesbildungsministerium hat jetzt auch die Kultusministerkonferenz einen Vorschlag zur genaueren Ausgestaltung und Aufgabenbeschreibung des Gremiums vorgelegt. Beide Vorschläge sehen ein Gremium mit zwei Kammern vor, eine Kammer mit Vertretern aus Wissenschaft und Praxis, eine zweite Kammer mit Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Aufgabenbeschreibung und der Stimmenverhältnisse. Beide Seiten wollen jetzt eine gemeinsame Verhandlungsgruppe einsetzen, um einen gemeinsamen Vorschlag zu entwickeln.

Helmut Holter, Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport: »Die Länder befassen sich schon länger mit dem Thema Digitalisierung, um den großen Herausforderungen des digitalen Wandels zu begegnen, mit denen die allgemein- und berufsbildenden Schulen konfrontiert werden. Dafür haben wir bereits 2016 die Strategie der Bildung in der digitalen Welt verabschiedet und den damaligen Vorstoß des Bundes zur Ausgestaltung des Digitalpaktes konstruktiv begleitet. Wir müssen jetzt beim Digitalpakt Schule Tempo machen. Wir haben bereits viel Arbeit investiert und die Vorschläge liegen dazu auf dem Tisch. Ich freue mich, dass die Länder und der Bund dazu nun wieder zusammenarbeiten. Unser Ziel muss es sein, dass die Gelder ab 2019 in die Schulen fließen. Außerdem haben wir die vorgesehene Einrichtung des Bildungsrates zum Anlass genommen, um Vorschläge für die Ausgestaltung des Rates zu entwickeln. Unsere Ideen haben wir nun mit der Bundesbildungsministerin erstmals besprochen. Das Gespräch zeigt, dass es noch weiteren Beratungsbedarf über die konkrete Ausgestaltung und Ausrichtung zwischen den Ländern und dem Bund gibt.

Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung: »Ich habe mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern ein gutes Gespräch darüber geführt, wie wir gemeinsam Bildung und Bildungschancen in der Bundesrepublik stärken können. Wir sind uns einig, dass wir die schulischen Rahmenbedingungen in Deutschland verbessern wollen. Ich habe in diesem Sinne bei den Ländern um Unterstützung für die zügige Verabschiedung der Grundgesetzänderung geworben. Auf dieser Grundlage wollen wir gemeinsam den DigitalPakt Schule ab Anfang des kommenden Jahres in deutsche Klassenzimmer bringen. Auch wollen wir den Nationalen Bildungsrat zusammen ins Leben rufen. Hier haben wir schon viele Gemeinsamkeiten identifiziert, einige Punkte sind in den vorgesehenen Gruppen weiter zu besprechen. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Sinne guter Bildung in Deutschland eine Einigung erzielen können«.

Die neue Koordinatorin der Unionsseite in der Kultusministerkonferenz, die baden-württembergische Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, sagt: »Wir sind uns mit Frau Karliczek völlig einig, dass die Kultushoheit der Länder unangetastet bleibt. Diese gute föderale Ordnung gilt auch für Empfehlungen eines nationalen Bildungsrats. Bei diesem Thema gibt es nach wie vor intensiven Gesprächsbedarf. Wo es gemeinsame Herausforderungen gibt, wie bei der Digitalisierung, sind wir nach wie vor sehr gerne bereit, auf der Grundlage der Eckpunkte, die wir letztes Jahr mit dem Bund verhandelt haben, weiterzuarbeiten. Ich bin zuversichtlich, dass wir da schnell vorankommen können«.

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe, Sprecher der SPD-, Grün- und Linksparteigeführten Bildungsministerien: »Das war ein konstruktives und gutes Gespräch. Nach den Darstellungen der Bundesbildungsministerin bin ich jetzt sicher, dass wir den Digitalpakt schnell starten und ab 2019 die Schulen mit moderner digitaler Technik für besseren Unterricht und besseres Lernen ausstatten können. Beim Nationalen Bildungsrat ist dagegen noch viel zu tun. Hier tragen die Länder mit großem Abstand vor dem Bund die finanzielle und politische Verantwortung, das muss sich auch im nationalen Bildungsrat widerspiegeln. Zur Stärkung der beruflichen Bildung müssen Bund und Länder mehr tun, denn im Vergleich zum Studium ist eine ordentliche Berufsbildung für viele junge Menschen der bessere Weg«.

    

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