Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017

Deutscher Bundestag 2

Das Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in den vergangenen zwei Jahren verstärkt genutzt worden. Dies geht aus dem als Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, vorliegenden »Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017« hervor. Danach wurden im Jahr 2016 fast 9.000 und im Jahr 2017 fast 13.000 IFG-Anträge an die Bundesbehörden gestellt.

Dementsprechend haben sich der Vorlage zufolge auch zahlreiche Bürger mit der Bitte um Unterstützung ihres Informationsbegehrens an die Bundesbeauftragte gewandt. Ein »nicht unerheblicher Teil« sei dabei wie schon bei der Antragstellung bei den Bundesbehörden unter Pseudonym aufgetreten. Oftmals sei dann ebenfalls unter Pseudonym der IFG-Antrag zu den bei ihr im Zusammenhang mit diesen Eingaben entstandenen Unterlagen gefolgt, führt Voßhoff weiter aus. Hier stelle sich »mitunter die Frage, ob derartige, teils zeitlich und thematisch koordinierte pseudonyme Eingaben und IFG-Anträge noch der Intention des Informationsfreiheitsgesetzes entsprechen«. Die Belastung bei den »hauptbetroffenen« obersten Bundesbehörden sei jedenfalls enorm hoch gewesen.

Als erfreulich wertet die Bundesbeauftragte, dass mit dem Open-Data-Gesetz »ein erster Schritt hin zu einer verstärkten proaktiven Transparenz« gemacht worden sei. Sie würde sich »jedoch freuen, wenn auch jenseits solcher neuer gesetzlicher Regelungen über mehr Transparenz auf Seiten der Behörden nachgedacht werden würde«, heißt es in der Vorlage weiter. In diesem Sinne würde sie die Entwicklung eines staatlichen Portals auf Bundesebene begrüßen, »das eine Antragstellung auf Grundlage aller Informationszugangsgesetze des Bundes erlaubt und eine einheitliche, auch proaktive, Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden ermöglicht«.

Zugleich wendet sich die Bundesbeauftragte gegen die Beschränkung ihrer Ombuds- und Kontrollfunktion auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es »wäre ein wichtiger Beitrag zur Fortentwicklung des Informationsfreiheitsrechtes«, diese Funktion auch auf das Umwelt- und Verbraucherinformationsrecht zu erstrecken, .schreibt Voßhoff und empfiehlt dem Bundestag, die Ombudsfunktion der BfDI auf das Umweltinformations- und das Verbraucherinformationsgesetz zu erweitern.

  

 

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