Bundesregierung legt 23. BAföG-Bericht vor

Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist von 2021 bis 2022 um rund 4,4 Prozent gestiegen.
Dies geht aus dem BAföG-Bericht hervor, den die Bundesregierung gestern verabschiedet hat.
Der 23. Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG umfasst die Jahre 2021 bis 2022. Er dient der Überprüfung von Bedarfssätzen, Frei- und Höchstbeträgen.
Dabei ist laut BAföG-Gesetz »der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung« Rechnung zu tragen.
Mit dem 26. und 27. BAföG-Änderungsgesetz wurden die Förderungssätze und Freibeträge deutlich erhöht. Danach erhöhten sich die Gesamtausgaben des Bundes für das BAföG bereits im Jahr 2020 wieder auf fast 2,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 überstiegen die Gesamtausgaben erstmals seit 2015 wieder 3 Milliarden Euro.
Ein Vergleich der längerfristigen Entwicklung der Bedarfssätze und der Lebenshaltungskosten belegt: Die Bedarfssätze sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende seit 2001 sind stärker gestiegen als die Verbraucherpreise.
Mit der BAföG-Reform 2022 stieg der Förderhöchstbetrag um rund 8,5 Prozent von 861 auf 934 Euro. Darin enthalten ist der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende, der um elf Prozent auf 360 Euro angehoben wurde. Der Kinderzuschlag für eigene Kinder bis 14 Jahre wurde von 150 Euro auf 160 Euro angehoben.
Hintergrund
Den BAföG-Bericht legt die Bundesregierung in der Regel alle zwei Jahre vor.
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