HRK fordert grundlegende BAföG-Reform

HRK

Systematik und Inhalte des BAföG werden der Lebensrealität der Studierenden nicht mehr ausreichend gerecht, eine grundlegende Reform ist unabdingbar. So eine Analyse der Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die gestern per Videokonferenz zusammenkam.

HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt dazu am 28. April 2021 in Berlin: »Das BAföG ist ein zentraler Faktor für die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen. Nicht erst die Pandemie hat aber Lücken in der Förderung sichtbar gemacht. Die heutige Förderung wird der Preisentwicklung bei Mieten und Lebenshaltungskosten und den viel diverser gewordenen Bildungsbiografien nicht mehr gerecht. Das ist nicht nur für die einzelnen Betroffenen ein Problem, sondern auch gesellschaftspolitisch fatal. Die BAföG-Änderungen 2019 waren ein Schritt in die richtige Richtung, aber in keiner Hinsicht ausreichend«.

In einer Entschließung nennt die Mitgliederversammlung fünf Eckpunkte der Reform:

  1. Die Einkommens- und Vermögensfreibeträge der Eltern müssen so bemessen sein, dass wieder eine angemessene Förderquote erreicht wird. Das Ziel sollte sich mindestens an der ursprünglichen Förderquote kurz nach Einführung des BAföG vor 50 Jahren orientieren. 1972 wurden 44,6 Prozent der Studierenden durch BAföG gefördert, heute sind es nur noch zwölf Prozent.
  2. Das Förderkriterium Regelstudienzeit sollte liberalisiert werden, um der komplexen Lebensrealität einer diversen Studierendenschaft gerecht zu werden. Nur 33,6 Prozent der Studierenden haben etwa 2019 ihr Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen, aber 77 Prozent innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semestern. Die künftige Förderung sollte sich daher auf die Regelstudienzeit plus zwei Semester erstrecken.
  3. Die Altersgrenze sollte entfallen, um das gesellschaftlich erwünschte und notwendige lebenslange Lernen zu fördern und den veränderten Bildungs- und Erwerbsbiografien gerecht zu werden.
  4. Für Teilzeitstudierende sollte das BAföG geöffnet und ein flexibler Teilanspruch eingeführt werden.
  5. Das BAföG sollte um eine Nothilfe-Komponente für bundesweite Notsituationen ergänzt werden, damit in Einzelfällen pragmatisch und schnell auch den Studierenden geholfen werden kann, die kein BAföG erhalten.

 

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