
Mit der geplanten BAföG-Reform will die Bundesregierung bis 2021 im Jahresdurchschnitt mehr als 100.000 Schüler und Studenten zusätzlich finanziell unterstützten. Dazu habe die Bundesregierung am 30. Januar 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) beschlossen, heißt es in der Antwort auf die Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion. Nach den Plänen der Bundesregierung soll es so möglich sein, dass das parlamentarische Beratungsverfahren so rechtzeitig abgeschlossen werden kann, dass die ersten vorgesehenen Änderungen bis zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 in Kraft treten können.
Die Bundesregierung erwarte BAföG Mehrausgaben von 1,233 Milliarden Euro in dieser Wahlperiode. Schon jetzt betragen die Gesamtausgaben des Bundes für diese Leistung inzwischen fast 2,9 Milliarden Euro jährlich. Die Bundesregierung unterstreicht, dass die Anhebung der Einkommensfreibeträge nach dem BAföG deutlich stärker auf eine Ausweitung des Förderungsberechtigtenkreises wirken als die Anhebung von Bedarfssätzen. Da die Bundesregierung mit der geplanten BAföG-Novelle auch die im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode festgelegte Zielsetzung verfolge, die förderungsbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen, lege sie bewusst einen Schwerpunkt auf die Ausdehnung des Kreises der Förderungsberechtigten. Mit dem Regierungsentwurf eines 26. BAföGÄndG werde daher die angestrebte Trendumkehr erreicht, um die förderungsbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen, gezielt auch die Mittelschicht zu entlasten und die Chancengerechtigkeit bei der individuellen Bildungsfinanzierung nachhaltig zu stärken.
Laut dem Eckpunktepapier der Bundesregierung sollen die monatlichen Förderhöchstsätze von 735 Euro um 15 Prozent auf 850 Euro und die Einkommensfreibeträge um neun Prozent angehoben werden. Das Eckpunktepapier sieht zudem eine Erhöhung des Wohnzuschlags und eine Erhöhung des Vermögensfreibetrags vor. Die Rückzahlungsverpflichtung für den Darlehensanteil der BAföG-Mittel sollen gelockert werden.
Eine BAföG-Auslandsförderung hätten im Jahr 2017 insgesamt 39.592 volljährige Auszubildende erhalten. Darunter seien 38.968 Studenten sowie 624 Schüler gewesen. Im Jahr 2016 habe die Gesamtzahl der mit BAföG-Auslandsförderung geförderten volljährigen Auszubildenden 41.412 betragen. Hiervon seien 40.743 Studenten sowie 669 Schüler gewesen.
Im Jahr 2017 erhielten 25.947 Studenten zudem ein Deutschlandstipendium. Mit dem Deutschlandstipendium können alle Studenten an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland mit 300 Euro monatlich gefördert werden, unabhängig von der Förderfähigkeit ihrer Ausbildung nach dem BAföG. 4.679 Studierende bezogen gleichzeitig BAföG-Leistungen.
Zudem hätten im Jahr 2018 rund 40.000 Studenten sowie circa 22.300 Lernende in der beruflichen Bildung aus Deutschland einen Zuschuss über das EU-Programm Erasmus+ für einen Lernaufenthalt im Ausland bekommen. Die Zahl der Begünstigten, die zusätzlich eine Förderung nach BAföG erhalten würden, werde nicht erhoben.
Materielle Leistungen von den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Begabtenförderungswerken hätten im Jahr 2017 29.458 Studenten erhalten, die an Hochschulen studieren. Die Förderfähigkeit der Ausbildungen richte sich grundsätzlich nach dem BAföG. Ein paralleler Bezug von BAföG-Leistungen sei nicht möglich.
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