Bundesregierung: 6. Jährliche Information über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes

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Die vorliegende 6. Jährliche Information berücksichtigt für die Darstellung zur Privatwirtschaft Daten einschließlich des Geschäftsjahrs 2019 und damit einen Zeitraum, der die bereits erfolgte gesetzliche Fortentwicklung durch das FüPoG II und die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die weitere Entwicklung noch nicht umfasst.

Die drei Berichtsteile zur Privatwirtschaft, zum öffentlichen Dienst und zu den Gremien des Bundes beruhen auf unterschiedlichen Datengrundlagen, die im Folgenden näher dargestellt werden.
Datengrundlage des Berichts für die Situation in der Privatwirtschaft sind die Angaben, die von den Unternehmen in der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Absatz 2 Nummern 4 und 5, Absatz 3 und 4 HGB, auch in Verbindung mit § 315d HGB oder § 336 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 HGB zu machen sind.

Für den privatrechtlichen Teil beruht der vorliegende Bericht auf den ausgewerteten Daten von 2 365 börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen, die zur Erfüllung der Vorgaben des FüPoG verpflichtet sind. Die methodologischen Grundlagen, nach denen die betreffenden Unternehmen identifiziert und gruppiert wurden, sind unter VII. im Einzelnen dargestellt. Die Auswertung und der Vergleich beziehen sich auf die veröffentlichten Angaben zu den Geschäftsjahren 2015 bis 2019 derjenigen Unternehmen, die in den Geschäftsjahren 2015 bis 2019 identisch waren oder Rechtsnachfolger der betrachteten Unternehmen sind und durchgehend den Verpflichtungen nach dem FüPoG unterfielen.

Dies hat zugleich zur Folge, dass die Angaben im Vergleich zu den genannten Geschäftsjahren von den in der Fünften Jährlichen Information insofern ausgewiesenen Daten abweichen können.


  VERWEISE  


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