Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Frauen während und nach Corona

 Frau mit Maske bei der ArbeitQuelle: Adobe Stock

Folgen der Pandemiebewältigung für Gleichstellung und das Leben von Frauen in Deutschland

Über die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Frauen im Zuge der Corona-Pandemie berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit sank die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Frauen zwischen Februar 2020 und Mai 2020 saisonbereinigt um 153.000. Seit Mai 2020 stieg sie kontinuierlich an und lag nach vorläufigen Angaben im Juni 2022 um rund 390.000 höher als im Februar 2020 (saisonbereinigter Vergleich).

Die Zahl der ausschließlich geringfügig beschäftigten Frauen sank von Februar 2020 bis April 2020 um 168.000 (Originalwerte, saisonbereinigte Werte liegen hierzu nicht vor). Anschließend erholte sich die ausschließlich geringfügige Beschäftigung von Frauen leicht, seit Juli 2020 ist sie rückläufig und lag im Dezember 2021 rund 230.000 niedriger als im Februar 2020 (nicht saisonbereinigter Vergleich). Hierbei ist zu beachten, dass die ausschließlich geringfügige Beschäftigung insgesamt sowie von Frauen auch vor der COVID-19-Pandemie rückläufig war.

Erkenntnisse zu den spezifischen Einkommensverlusten selbständig Beschäftigter seit Beginn der Corona-Pandemie liegen der Bundesregierung nicht vor.

Die Insolvenzstatistik des Statistischen Bundesamts untergliedert Unternehmensinsolvenzen nach Rechtsform. Aktive Selbstständige führen ihr Unternehmen entweder in Form eines Einzelunternehmens oder als Beteiligung an einer Personengesellschaft (OHG, KG, GbR). Unter der Kategorie Einzelunternehmen sind auch Freie Berufe, Kleingewerbe und Ähnliches zusammengefasst.

Seit April 2021 blieben diese Insolvenzen weitgehend stabil bzw. waren sogar rückläufig. Im Jahr 2020 haben laut Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes 4 903 Einzelunternehmen Insolvenz angemeldet, im Jahr 2021 waren es 4 996 Meldungen. Damit ging die Zahl der Insolvenzen von Einzelunternehmen im ersten Corona-Krisenjahr gegenüber 2019 um fast 30 Prozent zurück und hielt sich im Jahr 2021 etwa auf diesem Niveau. Die Zahl der beantragten Insolvenzen von Personengesellschaften lag im Jahr 2020 bei 1 183 (12,5 Prozent weniger als im Vorkrisenjahr 2019), im Jahr 2021 sogar nur bei 968.

Auch für das Jahr 2022 lässt sich bisher kein Anstieg dieser Insolvenzen erkennen, obgleich die Auswirkungen des Ukraine-Krieges eine große Herausforderung für die Unternehmen darstellen. Inwieweit sich das in den Zahlen der zweiten Jahreshälfte 2022 widerspiegelt ist derzeit noch nicht absehbar.

Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht liegt für diese Statistik nicht vor.

 

 

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