Von der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro sind bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen

Mindestlohn

Frauen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren besonders häufig

Mindestlohn-Erhöhung 2026 und 2027: Diese Jobs profitieren am meisten

Die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland wird laut Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) Millionen Beschäftigte direkt betreffen. Die Erhöhung bringt spürbare Einkommensverbesserungen – besonders für Frauen und Menschen in Ostdeutschland sowie in bestimmten Branchen.

Erste Stufe: 13,90 Euro ab 1. Januar 2026

Mit dem 1. Januar 2026 soll der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Laut Destatis könnten davon bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen sein – das entspricht etwa jedem sechsten Beschäftigungsverhältnis (rund 17 Prozent). Werden diese Jobs künftig nach dem neuen Mindestlohn vergütet, steigt die Verdienstsumme für die betroffenen Beschäftigten um bis zu 6 Prozent – das sind rund 400 Millionen Euro.

Die Berechnungen basieren auf der Annahme, dass alle Beschäftigten, die weniger als den neuen Mindestlohn erhalten, mindestens den bisherigen Mindestlohn von 12,82 Euro bekommen. Weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 wurden nicht berücksichtigt, wodurch die Ergebnisse als Obergrenzen zu verstehen sind.

Frauen und Ostdeutsche profitieren besonders

Frauen profitieren überdurchschnittlich von der Erhöhung: In rund 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs steigt der Stundenverdienst, bei Männern sind es lediglich etwa 14 Prozent.

Auch regional zeigen sich deutliche Unterschiede: In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse bei rund 20 Prozent, in Westdeutschland bei etwa 16 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern weist mit 22 Prozent den höchsten Anteil auf, Hamburg mit 14 Prozent den geringsten.

Branchenunterschiede: Gastgewerbe und Landwirtschaft besonders betroffen

Besonders viele Beschäftigte profitieren im Gastgewerbe: Hier liegt der Anteil der betroffenen Jobs bei 56 Prozent. Auch in der Branche »Land- und Forstwirtschaft, Fischerei« ist mit 43 Prozent ein sehr hoher Anteil betroffen. In anderen Wirtschaftszweigen fällt die Betroffenheit deutlich geringer aus.

Zweite Stufe: 14,60 Euro ab 1. Januar 2027

Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen – auf 14,60 Euro pro Stunde. Auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 könnten maximal 8,3 Millionen Jobs von dieser Erhöhung betroffen sein. Das entspricht etwa 21 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Werden diese Jobs ab 2027 mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich eine zusätzliche Steigerung der Verdienstsumme um rund 4 Prozent (rund 430 Millionen Euro) gegenüber der ersten Stufe ab 2026.

Auch hier gelten die Ergebnisse als Obergrenzen, da Lohnsteigerungen nach April 2024 nicht berücksichtigt wurden.

Wichtige Hinweise und Kontext

  • Schätzungen als Obergrenzen 
    Die Ergebnisse basieren auf der Annahme, dass sich Beschäftigtenzahl und -struktur nicht verändern und keine weiteren Lohnsteigerungen nach April 2024 erfolgen. Sie sind daher als Obergrenzen zu verstehen.
  • Sozialpartnerschaft
    Die Anhebung wurde von der Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen und gilt als größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.
  • Kaufkraft und Wirtschaft
    Die Erhöhung stärkt die Kaufkraft von Millionen Beschäftigten und trägt zur Verringerung von Einkommensungleichheit bei.

Methodische Hinweise
Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen nicht berücksichtigt. 


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