Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen im Jahr 2023
60 Prozent der Frauen verdienen weniger als Männer
Im Jahr 2023 erzielten rund 4,3 Millionen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Frauen ein Brutto-Monatsentgelt, das unter dem Medianentgelt der Männer liegt. Das entspricht 60 Prozent der betroffenen Arbeitnehmerinnen.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Anfrage thematisierte die seit Jahren in Deutschland bestehende Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern.
Medianverdienste von Männern und Frauen
Das Medianentgelt, also der mittlere Bruttoverdienst, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt, lag im Jahr 2023 für Männer bei 3.930 Euro.
Im Vergleich dazu lag das Medianentgelt der Frauen deutlich niedriger, was zu einer erheblichen Lohnlücke führte. Rund 60 Prozent der Frauen verdienten in diesem Jahr weniger als ihre männlichen Kollegen - ein zentrales Thema der Arbeitsmarktpolitik.
Ziel der Bundesregierung: Lohnlücke schließen
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern in Deutschland zu beseitigen. In ihrer Antwort betont sie, dass Maßnahmen ergriffen werden sollen, um diese Lücke zu schließen.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes. Dieses Gesetz wurde ursprünglich eingeführt, um die Löhne transparenter zu machen und den Beschäftigten Einblick in die Gehälter ihrer Kolleg*innen zu geben. Die Bundesregierung plant nun, dieses Gesetz zu erweitern und zu verschärfen.
Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes
Das Entgelttransparenzgesetz soll künftig so weiterentwickelt werden, dass Arbeitnehmerinnen ihre Rechte besser durchsetzen können. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, dass sie ihre individuellen Ansprüche durch Verbände im Wege der Prozessstandschaft geltend machen können.
Das bedeutet, dass Interessenvertretungen wie Gewerkschaften für die Rechte von Arbeitnehmerinnen eintreten können, was die Durchsetzung von Gehaltsansprüchen deutlich erleichtern soll.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie und deren Umsetzung
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Maßnahmen zur Lohnangleichung ist die Berücksichtigung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie.
Diese Richtlinie ist im Juni 2023 in Kraft getreten und muss bis spätestens Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie fordert von Arbeitgebern mehr Transparenz hinsichtlich der Gehälter und stärkt die Rechte der Beschäftigten im Hinblick auf Entgeltgleichheit. Die Bundesregierung plant, die Richtlinie in die geplanten Änderungen des Entgelttransparenzgesetzes aufzunehmen.
Weitere Maßnahmen der Bundesregierung
Neben der gesetzlichen Anpassung des Entgelttransparenzgesetzes verfolgt die Bundesregierung einen ganzheitlichen Ansatz, um die Ursachen der Entgeltungleichheit zu bekämpfen.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten sowie Anreize für eine gleichberechtigte Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, strukturelle Ungleichheiten abzubauen, die insbesondere Frauen daran hindern, in gleichem Maße wie Männer am Arbeitsmarkt zu partizipieren.
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