Homeworking sollte betrieblich geregelt sein

BAuA: Ohne betriebliche Vereinbarung steigt Risiko einer Entgrenzung der Arbeit
Auswertungen der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 von rund 20.000 Erwerbstätigen in Deutschland zeigen: Über die Hälfte der Beschäftigten hat während der Pandemie zumindest teilweise von zuhause gearbeitet.
Dabei haben Beschäftigte mit einer betrieblichen Vereinbarung zum Arbeiten von zuhause insgesamt bessere Arbeitsbedingungen. So wird ersichtlich, dass betriebliche Regelungen einer Entgrenzung der Arbeit entgegenwirken können.
Diese und weitere Ergebnisse hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Kompaktbericht zur »Arbeit von zuhause« veröffentlicht.
In den letzten Jahren hat die Zahl der Beschäftigten, die eine Vereinbarung zum Arbeiten von zuhause haben, zugenommen. So hatten im Jahr 2021 ein Drittel der Beschäftigten eine betriebliche Vereinbarung (2019: 19 Prozent; 2017: 12 Prozent). Knapp ein Viertel der Beschäftigten arbeiteten dagegen regelmäßig ohne Vereinbarung von zuhause. Ob Beschäftigte von zuhause arbeiten können, hängt dabei auch von der jeweiligen Tätigkeit ab. So arbeiten Beschäftigte im Handwerk besonders selten von zuhause und verfügen deutlich seltener über eine betriebliche Vereinbarung.
Besonders Beschäftigte, die hauptsächlich an einem Büroarbeitsplatz tätig sind, arbeiten häufig von zuhause, dies oft mit einer Vereinbarung (60 Prozent). Ein Vergleich zwischen Bürobeschäftigten mit und ohne Vereinbarung zum Arbeiten von zuhause zeigt jedoch Unterschiede hinsichtlich der Arbeitsintensität und einer zeitlichen Entgrenzung. Vor allem Bürobeschäftigte, die ohne Vereinbarung von zuhause arbeiten, berichten von einer hohen Arbeitsintensität.
Sie geben sowohl häufiger Termin- oder Leistungsdruck als auch eine Überforderung durch die Arbeitsmenge an als Bürobeschäftigte mit einer Vereinbarung. Zudem geht für sie das Arbeiten von zuhause häufiger mit einer stärkeren Entgrenzung von Arbeit und Freizeit einher. So berichten Bürobeschäftigte ohne betriebliche Vereinbarung häufiger von langen Arbeitszeiten (ab 48 Stunden pro Woche), Überstunden (mehr als 2 Stunden pro Woche) und verkürzten Ruhezeiten sowie dem Ausfall von Pausen. Über Arbeitszeiten, die außerhalb von 7 und 19 Uhr liegen, berichten hingegen häufiger Bürobeschäftigte, die nur im Betrieb arbeiten.
Für eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeit von zuhause spielt neben einer betrieblichen Vereinbarung auch die Erfassung der Arbeitszeit eine Rolle. Ergebnisse der aktuellen BAuA-Arbeitszeitbefragung zeigen, dass die Arbeitszeit, die zuhause geleistet wird, seltener erfasst wird (64 Prozent) als die Arbeitszeit insgesamt (79 Prozent). Unter Bürobeschäftigten liegt der Anteil der Arbeitszeiterfassung zuhause bei 71 Prozent. Bei Bürobeschäftigten mit einer betrieblichen Vereinbarung liegt der Anteil etwas höher (75 Prozent).
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