Homeworking sollte betrieblich geregelt sein

 Homeoffice4

BAuA: Ohne betriebliche Vereinbarung steigt Risiko einer Entgrenzung der Arbeit

Auswertungen der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 von rund 20.000 Erwerbstätigen in Deutschland zeigen: Über die Hälfte der Beschäftigten hat während der Pandemie zumindest teilweise von zuhause gearbeitet.

Dabei haben Beschäftigte mit einer betrieblichen Vereinbarung zum Arbeiten von zuhause insgesamt bessere Arbeitsbedingungen. So wird ersichtlich, dass betriebliche Regelungen einer Entgrenzung der Arbeit entgegenwirken können.

Diese und weitere Ergebnisse hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Kompaktbericht zur »Arbeit von zuhause« veröffentlicht.

In den letzten Jahren hat die Zahl der Beschäftigten, die eine Vereinbarung zum Arbeiten von zuhause haben, zugenommen. So hatten im Jahr 2021 ein Drittel der Beschäftigten eine betriebliche Vereinbarung (2019: 19 Prozent; 2017: 12 Prozent). Knapp ein Viertel der Beschäftigten arbeiteten dagegen regelmäßig ohne Vereinbarung von zuhause. Ob Beschäftigte von zuhause arbeiten können, hängt dabei auch von der jeweiligen Tätigkeit ab. So arbeiten Beschäftigte im Handwerk besonders selten von zuhause und verfügen deutlich seltener über eine betriebliche Vereinbarung.

Besonders Beschäftigte, die hauptsächlich an einem Büroarbeitsplatz tätig sind, arbeiten häufig von zuhause, dies oft mit einer Vereinbarung (60 Prozent). Ein Vergleich zwischen Bürobeschäftigten mit und ohne Vereinbarung zum Arbeiten von zuhause zeigt jedoch Unterschiede hinsichtlich der Arbeitsintensität und einer zeitlichen Entgrenzung. Vor allem Bürobeschäftigte, die ohne Vereinbarung von zuhause arbeiten, berichten von einer hohen Arbeitsintensität.

Sie geben sowohl häufiger Termin- oder Leistungsdruck als auch eine Überforderung durch die Arbeitsmenge an als Bürobeschäftigte mit einer Vereinbarung. Zudem geht für sie das Arbeiten von zuhause häufiger mit einer stärkeren Entgrenzung von Arbeit und Freizeit einher. So berichten Bürobeschäftigte ohne betriebliche Vereinbarung häufiger von langen Arbeitszeiten (ab 48 Stunden pro Woche), Überstunden (mehr als 2 Stunden pro Woche) und verkürzten Ruhezeiten sowie dem Ausfall von Pausen. Über Arbeitszeiten, die außerhalb von 7 und 19 Uhr liegen, berichten hingegen häufiger Bürobeschäftigte, die nur im Betrieb arbeiten.

Für eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeit von zuhause spielt neben einer betrieblichen Vereinbarung auch die Erfassung der Arbeitszeit eine Rolle. Ergebnisse der aktuellen BAuA-Arbeitszeitbefragung zeigen, dass die Arbeitszeit, die zuhause geleistet wird, seltener erfasst wird (64 Prozent) als die Arbeitszeit insgesamt (79 Prozent). Unter Bürobeschäftigten liegt der Anteil der Arbeitszeiterfassung zuhause bei 71 Prozent. Bei Bürobeschäftigten mit einer betrieblichen Vereinbarung liegt der Anteil etwas höher (75 Prozent).


Fernarbeit und Innovation: Warum persönliche Interaktion entscheidend bleibt
Schränkt die Arbeit im Homeoffice Innovationen ein? Ein Artikel auf der europäischen CORDIS-Website beschäftigt sich mit einer Untersuchung, die sich mit der Frage befasst, wie sich Fern- und Hybridarbeit auf die Innovationsfähigkeit von...
Homeoffice bleibt in deutschen Unternehmen fest verankert
Unternehmen halten an Homeoffice fest: Nur wenige planen Abschaffung Eine aktuelle Umfrage des ifo-Instituts zeigt: Die Mehrheit der deutschen Unternehmen will am Homeoffice festhalten. Trotz vereinzelter Berichte über Unternehmen, die ihre...
Wie das Homeoffice die Arbeitsleistung beeinflusst: Eine detaillierte Analyse
Homeoffice: Produktivitätskiller oder -booster? Die Debatte um die Produktivität im Homeoffice wird nach wie vor kontrovers geführt. Die aktuelle Studienlage zeigt sowohl positive als auch negative Aspekte. Das ifaa (Institut für angewandte...

.