Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird wieder verlängert

Bis Ende Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang und die Öffnung für Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehen
Mit der Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Die Verordnung regelt im Einzelnen:
- Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
- auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht.
Die Regelungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
VERWEISE
- Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) ...
- vgl.: »Erneute Verlängerung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung« ,,,
Kurzarbeit bleibt niedrig
11.01.2023
Die Zahl der Kurzarbeitenden ist im Dezember fast unverändert geblieben
Aktuell sind 186.000 Menschen in Kurzarbeit, nach 188.000 (saisonbereinigt korrigiert) im November, wie aus Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der Zahlen der...
Erwerbstätige arbeiteten im dritten Quartal 2022 15,6 Milliarden Stunden
06.12.2022
Das Arbeitsvolumen ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal um 2,2 Prozent auf 15,6 Milliarden Stunden gestiegen.
Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich ein Anstieg um 0,1 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2022. Das geht...
Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes und Kurzarbeitergeldes
03.12.2022
Neue Bemessungsgrundlage für Grenzgänger*innen sowie Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld für kurz befristet Beschäftigte
Der Bundestag hat am 1. Dezember 2022 das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch...