Wiedereinführung der Meisterpflicht

In zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen soll künftig wieder die Meisterpflicht bestehen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vor, mit dem Änderungen aus dem Jahr 2004 teilweise rückgängig gemacht werden.
»Seit der Novelle 2004 haben sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und grundlegend verändert«, heißt es im »Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechlticher Vorschriften«. Diese Veränderungen seien so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machten. Außerdem solle mit der Novelle die Ausbildung im Handwerk gestärkt werden, heißt es im Gesetzentwurf weiter.
Im einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, um das Handwerk in wirtschaftlicher angespannter Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben.
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