Brexit: Konsequenzen für die Bundesrepublik

Deutscher Bundestag 2

Im März 2018 hat der Europäische Rat zu den gegenwärtig in Brüssel laufenden Brexit-Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union Leitlinien festgelegt, die unter anderem betonen, dass die vier Freiheiten des Binnenmarktes unteilbar sind und es kein »Rosinenpicken« geben kann. Das heißt, es kann keine Beteiligung am Binnenmarkt lediglich in einzelnen Sektoren Großbritanniens geben, so dass die Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes untergraben werden würde.

Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Nachdem am 23. Juni 2016 die Mehrheit von 51,9 Prozent der britischen Wähler im sogenannten Brexit-Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) gestimmt hatte, fragt die FDP-Fraktion nun nach den Folgen für Deutschland und Europa. Die FDP-Fraktion hatte unterstrichen, dass dieser Tag eine historische Zäsur in der Geschichte der europäischen Integration markiere, für die es keine Präzedenzfälle gebe.

Die Verhandlungen, die ausschließlich zwischen der Europäischen Kommission mit ihrem Chefunterhändler Michel Barnier, und der Regierung des Vereinigten Königreichs geführt werden, sollen bis zum Herbst 2018 abgeschlossen sein. Der Europäische Rat hat im Dezember 2017 festgelegt, dass er den Wunsch hat, eine enge Partnerschaft zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich zu begründen. Die EU bekräftigt in ihren Leitlinien die Bereitschaft, Beratungen über ein ausgewogenes, ehrgeiziges und weitreichendes Freihandelsabkommen einzuleiten, insoweit es ausreichende Garantien für faire Wettbewerbsbedingungen gibt.

Im Juli 2018 hat die britische Regierung ein Weißbuch zu den künftigen Beziehungen zur EU vorgelegt. Dieses enthält laut Bundesregierung Vorschläge in zahlreichen Bereichen. Im Kern sollen dabei eine Wirtschafts- sowie eine Sicherheitspartnerschaft entstehen, die weit über bisher existierende Vereinbarungen der EU mit Drittstaaten hinausgehen. Die formellen Verhandlungen über die künftige Partnerschaft können erst beginnen, wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat ist.

Beim informellen Europäischen Rat in Salzburg im September 2018 hatte sich der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, klar zu den britischen Vorschlägen im Weißbuch geäußert: »Ich möchte unterstreichen, dass einige der Vorschläge von Premierministerin May eine positive Entwicklung im britischen Ansatz und den Willen, die negativen Effekte des Brexits zu minimieren, widerspiegeln. Damit meine ich, unter anderem, die Bereitschaft, im Bereich von Sicherheit und Außenpolitik eng zu kooperieren. In anderen Bereichen, wie der irischen Frage oder der Regelung der Frage der wirtschaftlichen Zusammenarbeit müssen die britischen Vorschläge überarbeitet und weiter verhandelt werden [...]«.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte in Salzburg unterstrichen, dass es »noch ein großes Stück Arbeit [gibt] ... wie die zukünftigen Handelsbeziehungen aussehen [...] Da waren wir uns heute alle einig, dass es in Sachen Binnenmarkt keine Kompromisse geben kann.«

Bereits zuvor hatte Michel Barnier hinsichtlich der Vorschläge im Handelsbereich im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Rates ebenfalls wiederholt bekräftigt, dass der Binnenmarkt mit seinen vier Freiheiten eine der zentralen, wenn nicht die zentrale Errungenschaft der EU sei, dessen Erfolg in eben diesen vier Freiheiten, dem gemeinsamen Regelwerk und den gemeinsamen Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen begründet sei. Die von der britischen Regierung vorgeschlagene Regelung würde dazu führen, dass diese gemeinsamen Regeln und Institutionen nicht oder nur teilweise Anwendung finden würden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts stören und Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen nach sich ziehen.

In ihrer Antwort geht die Bundesregierung speziell auf die Folgen des Erasmus+ Programms, auf die Entwicklung von Praktika im Vereinigten Königreich, auf die internationale Mobilität von Schülern und Studenten zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich und den Folgen für Forscher und Forschungseinrichtungen ein. Gerade beim Austausch von Schülern und Studenten liegen der Bundesregierung meist jedoch nur Zahlen aus den Jahren 2014 und 2015 vor. Die Auswirkungen auf die internationale Mobilität von Schülern und Studenten zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich würden vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen und einer Vielzahl von damit zusammenhängenden Faktoren abhängen. Aussagen hierzu seien derzeit nicht möglich.

 

 

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