Nachbesserungen am sozialen Arbeitsmarkt

Deutscher Bundestag 2

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes für langzeitarbeitslose Menschen stößt bei einer Mehrheit von Experten auf grundsätzlich positive Resonanz, wenngleich sie zahlreiche Nachbesserungen anmahnen. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 5. November 2018, deutlich. Darin ging es auch um zwei Anträge von Linken und Bündnis 90/Die Grünen für eine öffentlich geförderte Beschäftigung.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (10. SGB II-ÄndG) für ein Teilhabechancengesetz soll Langzeitarbeitslosen durch einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt der Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglicht werden. Dies soll unter anderem mit Lohnkostenzuschüssen und einem begleitenden Coaching für Beschäftigte und Arbeitgeber unterstützt werden. Die Lohnkostenzuschüsse sollen je nach Dauer der Arbeitslosigkeit unterschiedlich hoch sein und unterschiedlich lange gezahlt werden.

Unter anderem kritisierten einige Sachverständige die Beschränkung der Lohnkostenzuschüsse auf die Höhe des Mindestlohns. So betonte Detlef Scheele von der Bundesagentur für Arbeit: Wenn man nicht nur Beschäftigungsgesellschaften für diesen sozialen Arbeitsmarkt gewinnen wolle, sondern auch private und öffentliche Arbeitgeber, müsse auch der Tariflohn bezuschusst werden. Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband sagte, indem man nur den Mindestlohn refinanziere, reiche man jenen Firmen die Hand, die sich aus dem Tarifverbund verabschiedet haben. Gegen dadurch entstehende »falsche Anreize« sprach sich auch Tina Hofmann vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. aus. Der Lohnkostenzuschuss sollte sich am üblichen Arbeitsentgelt orientieren, so Hofmann. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund plädierte für Lohnkostenzuschüsse, die den Tariflohn miteinbeziehen.

Vor zu langen Laufzeiten und zu hohen Lohnkostenzuschüssen warnten dagegen Arbeitgebervertreter, die auch den Gesetzentwurf insgesamt sehr kritisch bewerteten. Vor dem Hintergrund der guten Arbeitsmarktlage sei die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes eindeutig der falsche Weg, schreibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks in seiner Stellungnahme. Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bedeutet der Gesetzentwurf keine zielgerichtete Förderung für wirklich arbeitsmarktferne Menschen. Die Förderung müsse auf jeden Fall stärker regressiv gestaltet werden, betonte BDA-Vertreter Jürgen Wuttke.

 

 

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