
Nach fünf äußerst schwierigen Verhandlungsrunden zwischen den Gewerkschaften GEW und ver.di und der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) als Arbeitgeberverband konnte man sich auf ein Ergebnis einigen. Der branchenweite Mindestlohn in der beruflichen Weiterbildung wird ab Januar 2018 von derzeit 14,60 Euro um 4,5% auf dann 15,26 Euro steigen (Laufzeit 12 Monate).
Die Tarifkommissionen von ver.di und GEW stimmten am 17. Mai 2017 diesem Verhandlungsergebnis zu. Damit kann die Erhöhung des Branchenmindestlohns nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bei der Politik (dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS) beantragt werden.
Die Lohnuntergrenze gilt für pädagogisches Personal, das nach den Sozialgesetzbüchern II und III aus- und weiterbildet. Der Mindestlohn gilt für 30.000 Beschäftigte der Branche. »Es ist ein hart errungener Kompromiss, der dazu dient, den ruinösen Wettbewerb um niedrige Entgelte in der Branche zu reduzieren«, so Ute Kittel, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes.
»Ein für die Branche in schwierigen Verhandlungen erzielter guter Kompromiss«, meinte auch Wolfgang Gelhard, Vorsitzender und Verhandlungsführer der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes. Die Schwierigkeiten bei den Verhandlungen lagen darin, dass es immer auch um die Angleichung der Gehälter an den öffentlichen Dienst ging, mit dem die Branche allerdings nicht – so die immer wieder betonte Auffassung der Zweckgemeinschaft – vergleichbar ist, denn die Unternehmen müssen Risiken tragen, sie müssen bilanzieren – und die zur Verfügung stehenden Mittel können nicht, wie beim öffentlichen Dienst etwa durch Umschichtungen oder Steuererhöhungen, angeglichen werden.
»Wichtig ist, dass es ab 2018 einen neuen Mindestlohn gibt. Alles andere wäre ein fatales Signal, gerade jetzt, wo sich die Politik zu einer Orientierung an den Tarifverträgen der Branche durchge-rungen hat und die Einhaltung des Tarifs allen Auftragnehmern verbindlich vorgeben will«, so Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Bildungsverbandes BBB. Jetzt gilt es, mit vereinten Kräften das eigentliche Ziel der Branche weiterzuverfolgen: den Abschluss eines Branchentarifvertrages nach Tarifvertragsgesetz, der für alle verbindlich ist.
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