Steuerliche Besserstellung: Nicht für Selbstständige, die nach dem Renteneintritt weiterhin berufstätig bleiben
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen begründet, weshalb Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeit oder Abgeordnetenmandate nicht unter den geplanten steuerlichen Freibetrag fallen.
Sie schreibt: »Die Bundesregierung sieht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial. Bei Selbstständigen ist der Anteil derer, die im Regelrentenalter weiterarbeiten, bereits sehr hoch.«
Quelle: Deutscher Bundestag
