
Bundeskabinett beschließt Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober 2025 die von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.
Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 Prozent und im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um 13,88 Prozent.
Ähnliche Themen in dieser Kategorie
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben 2021 knapp vier Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ein Bruttomonatsentgelt im unteren Entgeltbereich verdient Das entspricht einem Anteil von 18,1 Prozent an allen Vollzeitbeschäftigten. Sie haben somit …
Millionen Beschäftigte im Niedriglohnbereich Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit haben im Jahr 2020 rund vier Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe ein mittleres Bruttomonatsentgelt im unteren Entgeltbereich …
Im Dezember 2020 haben knapp drei Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in einem sogenannten Midijob gearbeitet. Sie hatten damit ein Bruttoeinkommen von 450 Euro bis 1.300 Euro monatlich. Davon waren rund 380.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte also Menschen im …
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben im Jahr 2019 rund vier Millionen sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe ein monatliches Bruttoentgelt im Niedriglohnbereich erzielt. Dies entspreche einem Anteil von 18,8 Prozent, schreibt die …
 
				