Wuppertaler Kreis lehnt geplantes Qualifizierungschancengesetz ab

Der Wuppertaler Kreis (WK) hat eine Stellungnahme zum geplanten »Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)« veröffentlicht.

Der WK hält in seiner 5-seitigen Stellungnahme die Ausweitung der beitragsfinanzierten Förderung in den Bereich der betrieblichen Weiterbildung für »ordnungspolitisch bedenklich und auf Dauer auch nicht (für) finanzierbar«. Daher lehnt er ein solches Gesetz ab.

Hintergrund
Der Wuppertaler Kreis e.V. – Bundesverband betriebliche Weiterbildung ist der Verband der führenden Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft. Über 1,4 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, überwiegend Fach- und Führungskräfte der Wirtschaft, haben 2016 an einem der über 155.000 Seminare, Lehrgänge und Weiterbildungsveranstaltungen der Mitgliedsinstitute des Wuppertaler Kreises teilgenommen.
Mehr als 13.800 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei den Mitgliedsunternehmen des Wuppertaler Kreises tätig. Darüber hinaus werden mehr als 40.100 freie Trainerinnen und Trainer in den Seminaren und Lehrgängen eingesetzt. Die Institute im Wuppertaler Kreis erzielten mit den Weiterbildungsdienstleistungen im Jahr 2016 gemeinsam einen Jahresumsatz von rund 1,4 Milliarden Euro.

   

 

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