
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im vergangenen Herbst eine Ausschreibung zum Aufbau eines »Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt« veröffentlicht. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass »Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen beziehungsweise juristische Personen, die den Zuwendungszweck und die besonderen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen«, antragsberechtigt sind.
Das BMBF verwende den Begriff »Heimat« im Kontext der genannten Ausschreibung als sozialwissenschaftliches Konstrukt, dessen Ausdifferenzierung der Wissenschaft obliege. Die Auswahl der Antragsteller, die gemeinsam die konzeptionellen Grundlagen des Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt (IfGZ) ausarbeiten sollen, erfolge in einem wissenschaftsgeleiteten, wettbewerblichen Verfahren.
Ferner betont die Bundesregierung, dass die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland einen Blick auf regionale Differenzen sowie regional und lokal gewachsene Gegebenheiten erfordere. Es werde daher eine räumliche Streuung der Institutionen in verschiedenen Regionen Deutschlands angestrebt. Dabei stellten Forschungsinstitutionen der neuen Länder einen integralen Bestandteil dar.
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