Bayern: Förderung der Erwachsenenbildung soll ab 2026 neu geregelt werden

Rautenflagge des Bayerischen Landtags

Im bayerischen Landtag wurde von der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung (IAGEB) ein neues Fördermodell für die Erwachsenenbildung vorgeschlagen, das ab 2026 gelten soll.

Ziel ist es, die Vielfalt der Bildungsangebote in Bayern zu erhalten und alle Träger bestmöglich zu unterstützen.

Ab 2026 werden alle Institutionen, die nach Gesetz institutionell gefördert werden, einen jährlichen Sockelbetrag von 100.000 Euro erhalten, wobei die weitere Förderung von den erbrachten Bildungsleistungen abhängt. Von diesen Leistungen entfallen 40 Prozent auf die abgehaltenen Unterrichtsstunden, während jeweils 30 Prozent auf die Anzahl der Teilnehmer und der durchgeführten Veranstaltungen entfallen.

Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, solche Angebote zu fördern, die möglichst viele und verschiedene Bevölkerungsgruppen erreichen und flächendeckend in Bayern verfügbar und für alle Träger realisierbar sind.

Der Gesetzentwurf aller demokratischen Fraktionen wurde am 23. März 2023 im Landtag eingebracht und soll im April im Plenum in erster Lesung diskutiert werden.

QUELLE: Nach einer gemeinsame Pressemitteilung der Landtagsfraktionen CSU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, SPD und FDP


Ähnliche Themen in dieser Kategorie

15.04.2025

Wer profitiert von betrieblicher Weiterbildungsförderung? In deutschen Unternehmen erhalten Beschäftigte mit höherem Bildungsabschluss deutlich häufiger Unterstützung für Weiterbildungen als Geringqualifizierte. Das zeigt eine aktuelle IAB-Auswertung des Nationalen …

24.03.2025

Gute Nachrichten für Solo-Selbstständige: KOMPASS-Weiterbildungsförderung bleibt erhalten Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das erfolgreiche ESF Plus-Förderprogramm »KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige« bis zum Ende der aktuellen ESF Plus- …

19.01.2025

Bedeutung beruflicher Weiterbildung in der Transformation Die Relevanz beruflicher Weiterbildung für die Vorbereitung von Mitarbeitenden auf die Herausforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes ist evident. Im Zuge von technologischen Innovationen, globalem Wettbewerb und …

06.01.2025

Höhere Pauschale ab 2025 Seit dem 1. Januar 2025 erhalten rheinland-pfälzische Unternehmen eine höhere Pauschale für die Freistellung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Weiterbildungszwecken. Nach Angaben von Weiterbildungsministerin Dörte Schall steigt der pauschale …

.
Oft gelesen...