
Mit rund 6.000 Neustipendiaten pro Jahr sei die Förderkapazität des Weiterbildungsstipendiums nach Ansicht der Bundesregierung »angemessen«. Dies geht aus einer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage hervor. Dies entspreche einem Anteil von circa einem Prozent an allen Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen eines Jahrgangs in den dualen Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung sowie den bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufen.
Die Vergabe unterscheide sich je nach Art des Stipendiums. Während die Stipendienvergabe für Absolventen einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung dezentral erfolge, übernehme die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) die Vergabe an Absolventen einer Berufsausbildung in den bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufen.
Es sei von einer hohen Wirksamkeit des Weiterbildungsstipendiums »auf die persönliche und berufliche Entwicklung« der Stipendiaten auszugehen, so die Bundesregierung. Der Anteil der unterrepräsentierten Gruppen an den Geförderten, gemeint sind begabte junge Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Hauptschulabschluss, sei jedoch ausbauwürdig.
Hintergrund
Seit Beginn des Programms im Jahre 1991 wurden nach Angaben des BMBF 145.000 Berufseinsteiger*innen mit insgesamt 500 Mio. Euro gefördert. Im Jahr 2020 wurde die Förderung erhöht: Die maximale Förderhöhe stieg von 7.200 Euro auf 8.100 Euro. Für die Finanzierung des Weiterbildungsstipendiums stehen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ca. 30 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung, ca. 6.000 Stipendien werden daraus vergeben.
VERWEISE
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