Novelle des Berufsbildungsgesetzes bringt neue Abschlussbezeichnungen mit sich

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Der Bundestag hat am 24.10.2019 die Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen 

Neben der Mindestvergütung, der Ausweitung der Teilzeitberufsausbildung und der Stärkung der beruflichen Fortbildung sieht die aktuelle BBiG-Novelle eine größere Durchlässigkeit zwischen zwei- und drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen, verbesserte Bestimmungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie Verfahrensvereinfachungen und Bürokratieabbau.

Zu den Neuerungen, die durch die Novelle eingeführt werden, gehört die »Stärkung und Weiterentwicklung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung«. Mit dieser Bezeichnung sind die bisherigen »Aufstiegsfortbildungen« gemeint, mit denen die während einer Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Fortbildung erweitert werden. Diese Fortbildungen, nach Ansicht des Gesetzgebers oft auf dem gleichen Niveau wie ein Studium, sind der Weg zum beruflichen Aufstieg. Kernstück der Begriffsänderungen sind die einheitlichen Abschlussbezeichnungen »Geprüfter Berufsspezialist«, »Bachelor Professional« und »Master Professional«. Der »Meister« wird dabei nicht abgeschafft, sondern durch die Verbindung mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen gestärkt. Durch die neuen Bezeichnungen soll die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung betont werden.

Insbesondere diese neuen Abschlussbezeichnungen sind zum Teil heftiger Kritik ausgesetzt. So hebt etwa die Hochschulrektorenkonferenz die »Uneindeutigkeit« der Begriffe hervor, da »ganz unterschiedliche Bildungswege mit fast identischen Bezeichnungen belegt« werden. Es sei »der falsche Ansatz, die Ungleichheit zwischen den Bildungswegen abbauen zu wollen, indem die Verschiedenheit von hochschulischer und beruflicher Bildung gezielt verwischt« werden.

Hintergrund
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt als das Basisgesetz der beruflichen Bildung in Deutschland. Am 01. September 1969 trat es in Kraft. Es regelt Rechte und Pflichten der Auszubildenden und ausbildenden Betriebe, die Festlegung von Lerninhalten und die Organisation des dazugehörigen Prüfungswesens. Auch die berufliche Fortbildung – etwa zum Meister, Fachwirt und zahlreichen weiteren Abschlüssen der höherqualifizierenden Berufsbildung – fällt in seinen Regelungsbereich.

Im Jahr 2005 wurde das BBiG erstmals umfassend novelliert. Die aktuelle BBiG-Novelle hatte das Bundeskabinett am 15. Mai 2019 beschlossen. Nach ihrer Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag folgt im November ihre Beratung durch den Bundesrat. Vorbehaltlich seiner Zustimmung tritt sie zum 01.01.2020 in Kraft.

 

 

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