Bundesrat billigt Gesetz zur Ehe für alle

Bundesrat

Was lange währt, wird nun Gesetz: Die Ehe für alle. Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 seine ursprünglich eigene Initiative abschließend gebilligt. Der Bundestag hatte sie am 30. Juni knapp zwei Jahre nach der Einbringung durch die Länder überraschend beschlossen. Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Drei Monate nach Verkündung tritt es in Kraft.

Eine neue Dimension in der Ehe

Danach können auch gleichgeschlechtliche Paare künftig die Ehe eingehen. Das Gesetz sieht eine entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die Neueintragung einer Lebenspartnerschaft ist dann nicht mehr möglich. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben hingegen bestehen, können aber in eine Ehe umgewandelt werden.

Bis zuletzt höchst umstritten

Das Vorhaben sorgte lange Zeit für Unmut im Bundestag. Der Rechtsausschuss vertagte die Beratung der Länderinitiative mehrfach. Bis kurz vor der abschließenden 3. Lesung war unklar, ob die erforderliche Mehrheit zur Aufsetzung auf die Plenartagesordnung zustande kommt. Am Ende stimmten 393 von 623 Abgeordneten bei namentlicher Abstimmung und unter Aufhebung des Fraktionszwangs für die Öffnung der Ehe.

 

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