
Landeskabinett beschließt Änderung des Landeshochschulgesetzes
In Mecklenburg-Vorpommern soll die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert werden. Grund dafür sind die pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 an den Hochschulen. 
Das Kabinett hat am 8. September 2020 eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen. Studierende, die wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern müssen, können damit auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.
»Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an die Studierenden. Wir müssen verhindern, dass sie durch die Einschränkungen in der Corona-Krise Nachteile haben, wenn sie ihr Studium um ein Semester verlängern müssen«, kommentierte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zur Verunsicherung bei den Studierenden.
»Die Änderung des Hochschulgesetzes schafft Sicherheit und vermeidet Bürokratie«, betonte Martin. »Sie sorgt dafür, dass die Studierenden ihr Studium trotz der Einschränkungen im Sommersemester 2020 erfolgreich und ohne finanzielle Sorgen abschließen können. Ohne eine Änderung des Landeshochschulgesetzes würde es Studierende, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie die BAföG-relevante Studien- bzw. Förderungshöchstdauer aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen des Sommersemesters 2020 überschreiten müssen«, so Martin.
Studierende, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, erhalten nach der derzeitigen Gesetzeslage nur dann eine weitere Förderung, wenn in einem aufwendigen Verfahren und im Einzelfall festgestellt wird, dass sie ihr Studium nicht planmäßig absolvieren konnten. Diese Einzelfallprüfung soll durch die geplante Neuregelung entfallen. Stattdessen soll die individualisierte Regelstudienzeit einmalig für das Sommersemester 2020 um ein Semester erhöht werden. Ziel ist es, mit der Erhöhung der Regelstudienzeit auch die BAföG-Höchstbezugsdauer rechtssicher um ein Semester zu verlängern.
Ähnliche Themen in dieser Kategorie
Deutsche Hochschulen begleiten Studienstart mit breitem Angebot Der Übergang von der Schule zur Hochschule ist in Deutschland häufig mit Unsicherheiten verbunden. Aktuelle Daten des CHE Centrums für Hochschulentwicklung zeigen, dass deutsche Hochschulen dieser …
Steigende Studienanfängerzahlen ab 2027 – Rekordhöhe bis 2035 erwartet Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger an deutschen Hochschulen wird in den kommenden Jahren zunächst zurückgehen, bevor sie ab 2027 wieder deutlich ansteigt. Grund dafür sind …
Deutschland zählt zu den weltweit beliebtesten Studienorten Dies zeigt die »BintHo«-Studie des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), für die über 115.000 Studierende an mehr als 130 Hochschulen befragt wurden. Drei Viertel der internationalen Studierenden geben an …
AusbildungPlus meldet Rekordzahlen im dualen Studium Das duale Studium in Deutschland bleibt weiterhin ein Erfolgsmodell. Laut aktueller Auswertung der Datenbank »AusbildungPlus« des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) steigt die Zahl dualer Studiengänge und der daran …
				