BAföG-Anspruch bleibt bei Engagement gegen Corona-Pandemie erhalten

Gesetzesänderung: Hinzuverdienst im Kampf gegen Corona-Pandemie soll sich für BAföG-Geförderte lohnen
Wer sich im Kampf gegen die aktuelle Corona-Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft engagiert, bekommt den Hinzuverdienst nur für die Zeit seiner Tätigkeit angerechnet.
Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Deutsche Bundestag gestern beschlossen.
Nach bisher geltendem Recht wird die Gesamtsumme von Erwerbseinkommen auf alle Monate eines Bewilligungszeitraums auf das BAföG angerechnet. Die Anrechnung wirkt sich damit nicht nur auf Beschäftigungsmonate aus.
Für BAföG-Geförderte, die sich in der Pandemie-Bekämpfung engagieren und dabei für nur wenige Monate ein vergleichsweise hohes Einkommen erzielen, könnte dies zum Wegfall ihres BAföG-Anspruchs für den restlichen Bewilligungszeitraum nach der Krise führen. Dies wird mit den jetzt vom Parlament gebilligten Regelungen ausgeschlossen.
BAföG-Geförderte behalten ihren Anspruch vor und nach einem vergüteten Engagement in der Pandemiebekämpfung. Eine Anrechnung auf das BAföG erfolgt allein in den Monaten, in denen BAföG-Geförderte ein Einkommen erzielen.
VERWEISE
- Nach einer Meldung des BMBF ...
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