Neuer Bericht zum Frauenanteil an Führungspositionen

Gleichstellung erreicht neue Meilensteine
Staatlicher Bereich mit Vorbildfunktion
Besonders im Bundesdienst ist die Entwicklung weit fortgeschritten: Hier liegt der Frauenanteil in Führungspositionen inzwischen bei 47 Prozent. Die Bundesregierung sieht darin eine Vorbildfunktion, die auch auf andere Bereiche ausstrahlen soll. Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien betonte, dass insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen maßgeblich zur positiven Entwicklung beigetragen hätten.
Aufsichtsräte: Quoten wirken
Auch in der Privatwirtschaft zeigen sich Erfolge. In den Aufsichtsräten der rund 1.900 untersuchten Unternehmen stieg der Frauenanteil von 18,6 Prozent im Jahr 2015 auf 27,4 Prozent im Jahr 2022. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen liegt der Anteil mit 37,7 Prozent deutlich über der gesetzlichen Quote von 30 Prozent. Hier zeigt das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) seine Wirkung.
Vorstände bleiben Schlusslicht
Weniger dynamisch verläuft die Entwicklung in den Vorstandsetagen. Der Anteil von Frauen liegt dort weiterhin nur bei 13 Prozent. Zwar ist das ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr, doch von Parität ist man weit entfernt. Bei Unternehmen mit gesetzlicher Aufsichtsratsquote liegt der Anteil immerhin bei knapp 18 Prozent.
Bundesunternehmen und Sozialversicherungen
Auch in Bundesunternehmen zeigen sich Fortschritte: In Überwachungsgremien beträgt der Frauenanteil knapp 46 Prozent, in Geschäftsführungspositionen rund 32 Prozent.
Auffällig ist jedoch die Situation bei landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern: Obwohl 74 Prozent der Beschäftigten Frauen sind, liegt ihr Anteil in Führungsfunktionen nur bei 27 Prozent.
Weiterbildung als Schlüssel zur Veränderung
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass gesetzliche Vorgaben alleine nicht ausreichen. Weiterbildung, Mentoring-Programme und gezielte Karriereförderung sind entscheidend, um nachhaltige Gleichstellung zu erreichen.
Besonders für mittelständische Unternehmen und wissenschaftsnahe Einrichtungen bietet die Förderung von Frauen in Führung eine strategische Chance, um Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit zu stärken.
Resümee: Es geht voran – aber nicht von allein
Die Zahlen des Fortschrittsberichts dokumentieren eine positive Entwicklung – gleichzeitig bleiben strukturelle Barrieren bestehen. Damit Gleichstellung in Führung kein Zufall bleibt, braucht es mehr als Quoten: Entscheidend ist eine Kultur, die Vielfalt als Stärke begreift und aktiv fördert.
Hintergrund
Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.
VERWEISE
- MATERIALIEN: »9. Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen« ...
- Im Wortlaut: Zweites Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) ...
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