EuGH bestätigt Rechtmäßigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie

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Dänemark scheitert mit Klage gegen EU-Mindestlöhne

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Gültigkeit der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne weitgehend bestätigt. Damit bleibt das Vorhaben der Europäischen Kommission intakt, faire und existenzsichernde Löhne in allen Mitgliedstaaten zu fördern. Nur wenige Bestimmungen wurden teilweise für nichtig erklärt.

Signal für Würde und Fairness in der Arbeit

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte laut Mitteilung, das Urteil sei ein Meilenstein für Europa. Jede und jeder Beschäftigte solle von seiner Arbeit leben können – es gehe um Würde, Fairness und finanzielle Sicherheit. Die Umsetzung erfolge unter Achtung nationaler Traditionen und der Autonomie der Sozialpartner. Ziel sei, »dass sich Arbeit wirklich auszahlt«.

Auch Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte, hob hervor, das Urteil stärke das europäische Sozialmodell. Es sei eine gute Nachricht sowohl für Geringverdienende als auch für Unternehmen, die faire Löhne zahlen.

Mindestlöhne als Motor für soziale Stabilität

Die EU sieht in angemessenen Mindestlöhnen ein zentrales Instrument gegen Erwerbsarmut und Lohnungleichheit. Sie sollen die Kaufkraft stärken, die Binnennachfrage ankurbeln und Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen. Außerdem tragen sie dazu bei, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern.

Seit der Verabschiedung der Richtlinie im Jahr 2022 sind die Mindestlöhne in mehreren EU-Staaten gestiegen, was Millionen Beschäftigten spürbare Verbesserungen gebracht hat. Gleichzeitig hat sich der Abstand zwischen den höchsten und niedrigsten Mindestlöhnen in der EU verringert.

Dänemark scheitert mit Klage

Das Gericht wies den Antrag Dänemarks auf vollständige Nichtigerklärung der Richtlinie zurück. Es bestätigte, dass die Rechtsgrundlage korrekt gewählt wurde. Auch die Bestimmungen zur Förderung von Tarifverhandlungen seien gültig und wesentlich, um den Mindestlohnschutz zu stärken.

Lediglich Teile zweier Artikel, die Kriterien für die Festlegung gesetzlicher Mindestlöhne und Regeln zur Indexierung betreffen, erklärte der EuGH für nichtig. Diese Änderungen hätten jedoch keine Auswirkungen auf bereits erlassene nationale Gesetze, betonte die Kommission. Sie prüft derzeit die Folgen der Entscheidung im Detail.

Kommission will Umsetzung weiter vorantreiben

Trotz kleiner Anpassungen sieht die EU-Kommission ihr Vorhaben bestätigt. Sie kündigte an, die Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten weiterhin genau zu begleiten und für eine einheitliche Anwendung zu sorgen. 


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