Ausländische Berufsabschlüsse: 21 Prozent mehr Anerkennungen in 2024

Rekordzahl an Anerkennungen in Deutschland
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 79.100 im Ausland erworbene Berufsabschlüsse offiziell anerkannt – das sind 21 Prozent mehr als im Vorjahr und über dreimal so viele wie 2016.
Die Zahl der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse steigt kontinuierlich: Im Jahr 2024 wurden rund 95.500 Verfahren eingeleitet, davon 81.900 abschließend bearbeitet. 97 Prozent aller beschiedenen Verfahren endeten positiv, nur 3 Prozent negativ.
Herkunftsländer: Türkei vorn, Ukraine legt stark zu
Mit 9.200 von insgesamt 79.100 Anerkennungen liegt die Türkei erneut an der Spitze der Ausbildungsstaaten. Auffällig ist der Anstieg bei Qualifikationen aus der Ukraine: Die Zahl verdoppelte sich im Vergleich zu 2023 auf 6.400. Auch Tunesien (5.300), Indien (4.900) und Syrien (4.300) sind stark vertreten.
Rückläufige Zahlen zeigen sich hingegen für Bosnien/Herzegowina (4.000) und die Philippinen (3.600).
Pflegeberufe dominieren
Der Beruf »Pflegefachfrau/Pflegefachmann«, einschließlich Vorgängerberufe, war mit 32.500 Anerkennungen (41 Prozent aller Anerkennungen) erneut Spitzenreiter – ein Plus von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Es folgen der Beruf »Arzt/Ärztin« mit 11.000 Anerkennungen und »Ingenieur/-in« mit 4.400. Lehrer/-in (2.800) und Physiotherapeut/-in (2.200) komplettieren die Top 5. Bei Erzieher/-innen stieg die Zahl ebenfalls deutlich von 1.700 auf 2.100.
Geschlecht und Herkunft: Mehrheit aus Drittstaaten und Frauen
87 Prozent der Anerkennungen entfielen 2024 auf Qualifikationen aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz. Frauen stellten 59 Prozent aller erfolgreichen Antragstellenden, Männer 41 Prozent.
Unterschied: Bundes- und Landesrecht
83 Prozent der Anerkennungen betrafen Berufe nach Bundesrecht, 17 Prozent nach Landesrecht. Die meisten Anträge bezogen sich auf reglementierte Berufe, deren Ausübung an gesetzliche Vorgaben gebunden ist. Auch nicht reglementierte Berufe wie Koch/Köchin können anerkannt werden, etwa um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Zur Methodik
Die Angaben entstammen den zusammengefasst ausgewerteten amtlichen Datenerhebungen auf Grundlage der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen.
Zu den positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren zählen sowohl diejenigen Verfahren, bei denen direkt eine volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation bescheinigt wird, als auch diejenigen Anträge, bei denen die Auflage erteilt wird, eine Ausgleichsmaßnahme durchzuführen, und außerdem Verfahren, in denen ein beschränkter Berufszugang nach der Handwerksordnung, eine teilweise Gleichwertigkeit oder einen positiv-partiellen Berufszugang gewährt wird.
Mit Inkrafttreten der Änderungen des Bayerischen Statistikgesetzes durch das zweite Modernisierungsgesetz Bayern entstehen für die Berichtsjahre 2024 und 2025 Einschränkungen in der Statistik nach den BQFG des Bundes und der Länder. Für diese Berichtsjahre werden in Bayern keine Daten zu Anerkennungsverfahren bezüglich landesrechtlich geregelter Berufe erhoben. Für die Berufe nach Landesrecht aus Bayern werden für die Berichtsjahre 2024 und 2025 Daten des Jahres 2023 verwendet.