Unangemessen lange Probezeit bei Befristung führt zur Unwirksamkeit

Ist ein Arbeitsverhältnis auf zwölf Monate befristet, kann eine Probezeit von vier Monaten unangemessen lang und damit unwirksam sein.
Das hat das Landesarbeitsgericht (LArbG) Berlin-Brandenburg am 2. Juli 2024 entschieden.
Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit auszugestalten, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Fall
Die Klägerin war in einem auf zwölf Monate befristeten Arbeitsverhältnis als »Beraterin I, Kundenbetreuung« beschäftigt. Der Arbeitsvertrag sah eine viermonatige Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen vor. Nach einer Kündigung kurz vor Ablauf der Probezeit wandte sich die Klägerin gegen die Wirksamkeit der Kündigung und machte geltend, dass eine Probezeit von vier Monaten bei einer Befristung von nur zwölf Monaten unverhältnismäßig sei. Sie verlangte die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbestehe.
Die Entscheidung
Das Gericht gab ihr Recht. Es entschied, dass eine Probezeit von vier Monaten bei einem auf zwölf Monate befristeten Arbeitsverhältnis unverhältnismäßig und damit unwirksam sei. Es sei regelmäßig angemessen, die Probezeit auf höchstens drei Monate zu beschränken. Aufgrund der Unwirksamkeit der Probezeitvereinbarung fand die verkürzte Kündigungsfrist keine Anwendung.
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LArbG) Berlin-Brandenburg vom 02.07.2024 (AZ: 19 Sa 1150/23)
Ähnliche Themen in dieser Kategorie
Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Die Klägerin war als Flötistin an der Bayerischen Staatsoper mit …
Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages setzt sich für eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs ein In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP …
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der …
Im Jahr 2018 waren 8,0 % aller Arbeitnehmer*innen ab 25 Jahren befristet beschäftigt. Davon hatten 55,5 % einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand aktueller Ergebnisse zur Qualität der Arbeit auf Basis …