
Das Bundeskabinett hat gestern den BMBF-Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023 beschlossen. Der Bericht informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Berufsanerkennungsverfahren.
Seit dem 1. April 2012 besteht ein Rechtsanspruch auf die Überprüfung der ausländischen Berufsqualifikation unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und der Herkunft der Abschlüsse. Das bundeseinheitliche Anerkennungsverfahren dient der Aktivierung der ausländischen Qualifikation für den nationalen Arbeitsmarkt durch einen Abgleich der mitgebrachten Qualifikation mit einem deutschen Referenzberuf.
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurde seitdem fast 365.000 mal beantragt. Im Vergleich zum letzten Anerkennungsbericht 2019 (187.000) hat die Zahl der Anträge um 95 Prozent zugenommen.
Immer häufiger wird der Antrag auch aus dem Ausland gestellt. Die Zahl liegt inzwischen bei 48 Prozent. Vor allem die Anzahl der Anträge mit Ausbildungsstaaten außerhalb der EU ist deutlich gestiegen. Dabei ist es gelungen, die Dauer der Verfahren trotz der steigenden Antragszahlen zu reduzieren. Im Schnitt dauert das Verfahren zum individuellen Kompetenzabgleich rd. 85 Tage.
Insbesondere profitiert das deutsche Gesundheitssystem von der Anerkennung: Im Jahr 2022 betrafen fast 80 Prozent aller beschiedenen Verfahren den Gesundheitsbereich und damit im Schwerpunkt reglementierte Berufe. Die meisten Berufe in Deutschland sind allerdings nicht reglementiert.
Die Anerkennung ist hier nicht für die Arbeitsaufnahme, sondern nach altem Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Voraussetzung für die Einwanderung zwingend. Diesen engen Konnex von Anerkennung und Zuwanderung hat der Bund mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsrechts gelockert.
VERWEISE
- Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023 ...
- Portal »Anerkennung in Deutschland« ...
- siehe auch BMAS: »Anerkennung Ihrer Qualifikationen« ...
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