Externe Berater in der Bundesagentur für Arbeit

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Die Bundesregierung verteidigt die Beauftragung externer Beratungsfirmen durch die Bundesagentur für Arbeit.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke begründet sie dies - vor allem für den IT-Bereich - damit, dass notwendiges Wissen »in Breite und Tiefe durch interne Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit nicht oder nicht vollumfänglich abgedeckt« werden könne.

Die Bundesregierung ergänzt dazu: »Der Bedarf ist für die Bundesagentur für Arbeit neuartig und temporär, das abgerufene Know-how ist hochspezialisiert und muss auf neuestem Stand der Technik sein. Vor diesem Hintergrund wäre es fachlich zu aufwändig und damit nicht wirtschaftlich, entsprechendes Wissen oder entsprechende Fähigkeiten in den betroffenen Fachbereichen aufzubauen. Ein Ersatz von internem durch externes Personal erfolgt nicht.«

Für die Beratung zu Aufgaben aus dem Bereich der IT-Strategie und des IT-Strategiemanagements ergeben sich laut Antwort der Bundesregierung insbesondere folgende Themen:

  • Top-Management-Beratung in strategischen Fragen mit IT- und Technologiebezug, z.B. Evaluierung von Digitalisierungspotentialen für die Geschäftspolitik,
  • Mitwirkung bei der Entwicklung von Strategien zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen für Kunden, zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsvereinfachung an der Schnittstelle zur IT,
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Verbesserung von strategischen (IT-)Governance-Prozessen und (IT-)Steuerungsinstrumenten,
  • Durchführung von strategischen Benchmarks und Best-Practice-Analysen, Sichtung von IT-Innovationen, Einbringung von internationalen Erfahrungen und Fallstudien.

 

 

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